Neue Rechtsverstöße
: Gericht stoppt Feuerberg

Das Oberlandesgericht hat am 23. September erstmals die Unterbringung eines Kindes im Heim in der Feuerbergstraße gestoppt. Wie die GAL-Abgeordnete Christiane Blömeke gestern berichtete, hatten die Verfahrenspflegerin und die Mutter die Freilassung des 13-Jährigen beantragt. Die Richter hätten daraufhin entschieden, den noch bis Februar 2006 gültigen Beschluss eines Familienrichters aufzuheben. Der Junge war zuvor sechs Wochen lang von einem Securitas-Mitarbeiter bewacht worden und hatte diese Zeit teils isoliert in einem „von anderen Jugendlichen nicht genutzten Gruppenbereich“ verbracht, wie der Senat auf eine Kleinen Anfrage hin bestätigt. Für Jugendpolitikerin Blömeke ein Beleg dafür, dass die Probleme in der Feuerbergstraße „keineswegs abgestellt“ sind und dort oftmals „Verwahrung statt Pädagogik“ stattfindet.

Für den Jungen war eine „engmaschige Bezugsbetreuung“ geplant, die aber aufgrund von Personalengpässen nicht realisiert werden konnte. Die GAL wirft den Verantwortlichen nun mehrere Rechtsbrüche vor. So sei die Einzelbetreuung nicht mit dem Vormund abgeklärt worden. Zudem sei der 13-Jährige mehrere Tage lang ohne gültigen Beschluss eingesperrt gewesen.

Auch sei er am 9. August aus einem Heim in Nordfriesland von Securitas-Mitarbeitern abgeholt und dabei mit „Klettbändern“ gefesselt worden. Dies, so erklärt GAL-Rechtsexperte Till Steffen, sei der Firma nicht erlaubt, weil die Mitarbeiter keine Staatsbediensteten sind. Steffen: „Dies verstößt gegen das Gewaltmonopol des Staates.“ Laut der GAL sind alle Einsätze, bei denen Securitas-Mitarbeiter Jugendliche allein bei Ausgängen begleiteten und am Weglaufen hinderten, rechtswidrig. kaj