Minizellen in Tegel waren verfassungswidrig

Justiz Häftling kann auf Entschädigung hoffen, weil die Unterbringung menschenunwürdig war

Ein früherer Häftling kann nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Entschädigung hoffen, weil er zeitweise in einer zu kleinen Zelle saß. Seine Verfassungsbeschwerde gegen die Haftbedingungen war erfolgreich, wie das Karlsruher Gericht am Mittwoch mitteilte (Az.: 1 BvR 1127/14). Der Mann war in der Justizvollzugsanstalt Tegel zwischen Juni und November 2009 in einer rund fünf Quadratmeter großen Einzelzelle untergebracht; die Toilette war räumlich nicht abgetrennt.

Seine Amtshaftungsklage wegen der unwürdigen Haftbedingungen gegen das Land Berlin scheiterte zwar. Doch die Verfassungsrichter hoben das Urteil des Kammergerichts Berlin auf und wiesen den Fall zur erneuten Prüfung dorthin zurück. Sie sehen die Menschenwürde des Mannes verletzt.

Nach der fraglichen Haftzeit war der Mann, der sich nach Angaben seines Anwalts mittlerweile wieder auf freiem Fuß befindet, in eine größere Zelle verlegt worden. Das Kammergericht muss jetzt die Höhe der Geldentschädigung klären. Inzwischen gibt es im Knast Tegel derart kleine Zellen nicht mehr.

Urteil bestätigt

Die Verfassungsrichter haben in der Vergangenheit oft die Rechte von Strafgefangenen gestärkt. Karlsruhe bestätigte darüber hinaus am Mittwoch den Berliner Verfassungsgerichtshof, der einem Häftling in einem Parallelfall im November 2009 eine menschenunwürdige Unterbringung bescheinigt hatte. Der Kläger war über drei Monate hinweg täglich zwischen 15 bis 21 Stunden in einer gleichartigen Zelle wie im Karlsruher Fall untergebracht. (dpa, taz)