Bürger zahlen eigene Überwachung

Vorratsdatenspeicherung Kosten werden auf die Kunden abgewälzt oder aus Steuermitteln entschädigt

BERLIN taz | Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung wird mindestens 260 Millionen Euro kosten, vermutet die Bundesregierung. Die Angabe findet sich in einer der taz vorliegenden Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken.

Die deutschen Telefon- und Internetunternehmen sollen künftig die Verbindungsdaten aller Kunden anlasslos zehn Wochen lang speichern. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den der Bundestag im Herbst abstimmen wird. Für die „ersten Investitionskosten“ in die Technik müssen die betroffenen Unternehmen nach Angaben der Bundesregierung rund 260 Millionen Euro aufwenden. Die Regierung bezieht sich dabei auf eine „grobe Schätzung“ der Bundesnetzagentur. Der deutsche Normenkontrollrat schätzt die Kosten mit 600 Millionen Euro mehr als doppelt so hoch ein.

Betroffen von dem Gesetz sind nach Angaben der Bundesregierung rund 1.000 Unternehmen. Die meisten von ihnen sind so klein, dass die Investitionskosten für sie als „unbillige Härte“ gelten und entschädigt werden. Bei größeren Providern wie der Telekom geht die Regierung davon aus, „dass diese die Kosten in ihre Preisgestaltung einkalkulieren und an ihre Kunden weitergeben“.

In ihrem Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung noch angegeben, dass es für die Bürger „keinen“ Erfüllungsaufwand gebe. Daran hält die Regierung auch fest. „Normadressaten“ seien schließlich nur die Unternehmen. Der Linken-Abgeordnete Jan Korte kritisiert jedoch: „Die Verbraucher müssen entweder über ihre Steuern oder über die Telekommunika­tions­gebühren für die Vorratsdatenspeicherung und ihre eigene Überwachung bezahlen – Kunden der großen Unternehmen also gleich doppelt.“

Dass die endgültigen Kosten noch unklar sind, hängt auch daran, dass die konkreten Anforderungen zum Schutz der zwangsgespeicherten Daten erst noch von der Bundesnetzagentur festgelegt werden müssen. Korte findet auch das bezeichnend. „Wer im Gesetzgebungsverfahren noch keine substantiierte Idee hat, wie die Ausgestaltung aussehen könnte, sollte lieber die Finger davon lassen.“ Christian Rath