EU und USA einigen sich auf Datenschutzabkommen

Privatsphäre Die Standards sehen bei Missbrauch Klagerechte in den USA für EU-Bürger vor

Das Abkommen hatte sich jahrelang verzögert

BRÜSSEL afp/dpa | EU-Bürger sollen in den USA erstmals ein Klagerecht im Falle eines Missbrauchs ihrer persönlichen Daten erhalten: Das sieht ein Datenschutzabkommen vor, auf das sich die EU und die USA am Dienstag geeinigt haben, wie die Kommission in Brüssel am Abend mitteilte. Die Vereinbarung hatte sich auch des Spähskandals um den US-Geheimdienst NSA jahrelang verzögert.

Bei dem Abkommen geht es um persönliche Daten, die zwischen den Justizbehörden in den USA und Europa ausgetauscht wurden, wie EU-Justizkommissarin Věra Jourová mitteilte. Sie hob hervor, nach dem ­Inkrafttreten werde das Abkommen „ein hohes Maß an Schutz“ für die persönlichen Daten der Bürger garantieren. Die Standards verbieten beispielsweise die Weitergabe von Daten an Drittstaaten oder eine unnötig lange Speicherung. Das Abkommen muss noch vom Kongress in den USA gebilligt werden, bevor es in Kraft treten kann.

Im vergangenen Jahr hatte der damalige US-Justizminister Eric Holder gesagt, EU-Bürger sollten ein Klagerecht in den USA erhalten, wenn aus Europa an US-Justizbehörden übermittelte Daten danach in den USA öffentlich würden. Die EU-Seite hatte zuvor lange gefordert, EU-Bürger beim Datenschutz rechtlich der US-Bevölkerung gleichzustellen. Dies galt als ein Knackpunkt bei den Verhandlungen, die vier Jahre lang andauerten.

Das Abkommen öffnet auch den Weg für das europäische Projekt zur Sammlung von Fluggastdaten, das die USA wünschen. Diese Maßnahme war lange an Widerständen im Europäischen Parlament gescheitert, das ein Gleichgewicht zwischen der Terrorismusbekämpfung und dem Schutz privater Daten einfordert.

Jourová erklärte zudem, sie hoffe darauf, dass bald auch eine Einigung zur Änderung des sogenannten Safe-Harbour-Abkommens mit den USA gefunden werde. Die Vereinbarung erlaubt es US-Unternehmen, unter Datenschutzauflagen personenbezogene Daten wie den Geburtsort, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse von EU-Bürgern in die USA zu übertragen. In der EU gibt es jedoch Bedenken, dass die Daten von den US-Sicherheitsbehörden abgegriffen werden könnten.