Behandlung zur Not unter Zwang

BERLIN taz | Ärzte dürfen in Kliniken psychisch Kranke, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, auch gegen ihren Willen mit Medikamenten behandeln. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend in Berlin mit den Stimmen von Union, FDP und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf. Das Gesetz soll im Frühjahr in Kraft treten. Der Bundesgerichtshof hatte die Zwangsbehandlung zwischenzeitlich verboten, weil die gesetzliche Grundlage fehle. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener kritisierte, die nun erfolgte Legalisierung der Zwangsbehandlung sei verfassungswidrig, auch weil das Gesetz keine Standards für die genauen Umstände vorgebe. Laut Gesetz muss ein „erheblicher gesundheitlicher Schaden“ drohen, der durch die Zwangsmedikation abgewendet wird. BD

Meinung + Diskussion SEITE 9