ONLINE-KUNDEN
: BGH stärkt Rückgaberechte

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof hat erneut die Rechte von Verbrauchern bei Internet-Käufen gestärkt und Anbieter wie Ebay in Zugzwang gebracht. Denn laut einem Urteil von gestern reicht der Mausklick nicht aus, um bei einem Vertragsabschluss die Kosten für eine spätere Verschlechterung der Ware auf den Kunden abzuwälzen. Laut Gesetz sei dies erst gültig, wenn der Verbraucher darüber schriftlich belehrt worden ist. Dies sei bei Ebay nicht der Fall, dort gelte der Käufer bereits durch den Tastendruck als belehrt. (dpa)