BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ZU ABSCHIEBUNGEN
: Rechtsschutz für Asylbewerber unter der Lupe

KARLSRUHE | Ob Asylbewerber bei Abschiebungen innerhalb der EU ausreichend geschützt sind, will das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich überprüfen. Die Richter stoppten erneut die Abschiebung eines Asylbewerbers nach Griechenland und kündigten zugleich die Grundsatzentscheidung bis Sommer 2010 an. In dem Eilbeschluss wurde die Abschiebung des Staatsangehörigen Eritreas vorläufig ausgesetzt.

Dies ist bereits der sechste Fall, in dem Karlsruhe die Überstellung eines Asylbewerbers nach Griechenland gestoppt hat. Hintergrund sind die zunehmend problematischen Zustände, denen sich Asylbewerber in Griechenland ausgesetzt sehen. Grundsätzlich sind EU-Länder nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung der EU von 2003 zur Rücknahme von Asylbewerbern verpflichtet, die von dort in ein anderes EU-Land ausreisen. Deutsche Gerichte schieben deshalb Asylbewerber wieder in das Land zurück, in dem sie zuvor registriert waren. Dieses System prüft Karlsruhe nun. Es müsse geklärt werden, inwieweit Asylbewerber vor Abschiebung geschützt werden müssten. (dpa)