Bewegung im Loveparade-Verfahren: Erster Zivilprozess

Massenpanik Ein Feuerwehrmann erlitt im Einsatz eine Belastungsstörung und will Schmerzensgeld

„Es gab allenfalls Planungsfehler“

Ingo Minoggio, Anwalt des Landes NRW

DUISBURG dpa | Fünf Jahre nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg mit ihrer tödlichen Massenpanik wird juristisch ein neues Kapitel aufgeschlagen. Vor dem Landgericht Duis­burg wollen sich ab heute Zivilrichter mit den Forderungen eines Feuerwehrmannes befassen. Der 53-Jährige aus Duisburg erlitt nach den Worten seiner Anwältin Bärbel Schönhof bei dem Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung. Er sieht das Land und den Veranstalter in der Pflicht.

Schönhof fordert nun 90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ihr Mandant sei auf der Loveparade in eine lebensbedrohliche Bedrängnis geraten. „Er ist in die Menschenmenge geschickt worden, weil der Funkverkehr abgerissen ist und weil die Bildübertragung gestört war“, erklärt Schönhof. Die Menschen hätten in Panik versucht, sich an den Kabeln hochzuziehen, an denen die Kameras angeschlossen waren.

Ihr Mandant sollte nachschauen, was genau passiert war. „Er hat noch nie in seinem Leben so viel Todesangst in den Augen der anderen gesehen, berichtete er mir. Das war wie im Krieg“, sagt Schönhof. „Und das soll Berufsrisiko sein?“ Dafür sei ein Feuerwehrmann nicht da. „Das ist vergleichbar damit, dass man ihn in ein brennendes Haus schickt und vorher die Sauerstoffschläuche durchschneidet.“ 21 Menschen waren durch die Massenpanik bei dem Technofestival im Juli 2010 ums Leben gekommen, mehr als 500 wurden verletzt.

Der Termin am Dienstag ist der erste zivilrechtliche Prozess zur Loveparade – die strafrechtliche Aufarbeitung steckt nach wie vor im Zwischenverfahren fest. Noch hat das Landgericht nicht entschieden, ob es die Anklageschrift wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zulässt und es zu einer Hauptverhandlung kommt. Beschuldigt sind insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters.

Der Anwalt des beklagten Landes NRW, Ingo Minoggio, hält die Vorwürfe und Forderungen an das Land für ungerechtfertigt. Es gebe keine Fehler von beteiligten Polizeibeamten, sagte Minoggio. „Das ist ein ganz schreckliches Unglück. Aber nach allem, was wir wissen, gab es allenfalls Planungsfehler.“