kommentar: benno schirrmeister über BAUCHSCHÜSSE
: Vorsätzliche Einstellung

Wenn ein SEK-Beamter versehentlich jemanden in den Bauch schießt, ist das ein schwerwiegender Vorgang. In einem Rechtsstaat wäre öffentlich zu klären, ob hier fahrlässig gehandelt wurde – oder ein Unglück passiert ist.

Die Bremer Staatsanwaltschaft aber verhält sich wie ein Ausführungsorgan einer Kleindiktatur. Sie beauftragt einen Pathologen, der sicher toll darin ist, die Schwere und die Herkunft von Verletzungen zu bestimmen, die juristische Frage zu klären, ob der Beamte willkürlich gehandelt hat. Und Klaus Püschel, der in Bremen noch was vor hat, liefert ihr ein Geheimgutachten als Vorwand zur Einstellung.

Die erfolgt also offenkundig vorsätzlich. Denn nicht genug damit, dass die Nichtermittler einen Mediziner benutzen, um die allein relevante juristische Frage zu verdrängen, sogar das, was sie selbst aus dem Püschel-Gutachten zitieren, hinter dem sie sich verschanzen, sorgt nicht für Entlastung: Wenn der SEK-Beamte sich im Umgang mit seiner Dienstwaffe nur durch seine Reflexe steuern lässt, heißt das doch wohl, dass er ihr eben nicht die volle Aufmerksamkeit gewidmet hat. Das aber fordert das Gesetz von ihm, das ist seine Sorgfaltspflicht. Nicht ob er dem Opfer absichtlich in den Bauch schoss, sondern ob er dieses dabei verletzt hat, hätte ein Gericht prüfen müssen. Und eine rechtsstaatlich orientierte Staatsanwaltschaft hätte das ermöglicht.