Kürzungen und Kombilohn sollen helfen

Künftige Koalition einigt sich auf jährliche Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro beim Arbeitslosengeld II

Sparkurs: Junge Arbeitslose wohnen zu Hause, die Eltern müssen sie unterstützen, wenn möglich

BERLIN dpa ■ Union und SPD haben sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf gravierende Korrekturen bei der Hartz-IV-Reform verständigt. Sie wollen mit den Maßnahmen 1,8 Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich soll hingegen ein Kombilohn-Modell eingeführt werden. Hintergrund für die Korrekturen bei den Hartz-IV-Gesetzen sind die stark steigenden Kosten. Es wird damit gerechnet, dass sie allein im laufenden Jahr auf 28 Milliarden Euro anwachsen könnten.

Einigkeit besteht zwischen den Parteien, bei der Zahlung von Arbeitslosengeld II an junge Erwerbslose unter 25 Jahren wieder ein so genanntes Rückgriffsrecht einzuführen. Diese Arbeitslosen sollen dann nur noch die Unterstützung bekommen, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, sie zu unterhalten. Es sollen auch nicht mehr automatisch die Wohnkosten ersetzt werden, wenn sie erstmals ihre „eigenen vier Wände“ bezogen haben. Ihnen werde künftig zugemutet, bei den Eltern zu leben, wenn dies möglich sei.

Arbeitslosen, die in eheähnlichen Gemeinschaften unter einem Dach wohnen, soll zudem die Argumentation erschwert werden, dass diese Beziehung gar nicht mehr besteht. Sie müssen nach den Vorstellungen der möglichen Koalitionspartner künftig dafür die Beweislast tragen. Hintergrund ist eine Regelung in den Hartz-IV-Gesetzen, wonach Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zunächst einmal für einander einstehen müssen, ehe sie Arbeitslosengeld II erhalten können.

Auch weiteren Instrumenten, die durch die Hartz-Gesetze eingeführt worden waren, droht das Aus. So soll die Neugründung der so genannten Ich-AGs nur noch bis Mitte nächsten Jahres in bisheriger Form gefördert werden. Danach wird ein neues Instrument geschaffen.

Beim Kombilohn haben sich die Parteien hier noch nicht auf Details verständigt. So ist unklar, ob der Staat im Niedriglohnbereich einen direkten Teil des Arbeitslohns übernimmt oder etwa einen Teil der Lohnzusatzkosten. Auch hat die Arbeitsgruppe keinen konkreten Finanzbedarf für das Projekt angegeben.