Erst Rausschmiss, dann Reglementierung

Wohnen Vor einem Jahr wurde Tina S. zwangsgeräumt. Seither kämpft sie um ihre Privatsphäre

Über ein Jahr ist her, dass Tina S. aus ihrer Wohnung in der Buttmannstraße 18 im Wedding geräumt wurde. Am kommenden Freitag lädt die Stadtteilinitiative „Hände weg vom Wedding“ ab 17 Uhr in den Nachbarladen in der Buttmannstraße 16 zum Kiezpalaver mit Büfett – auf den Treffen wird es auch um die seit einem Jahr leer stehende Wohnung von Tina S. gehen, die nach der Sanierung wesentlich teurer zur Neuvermietung angeboten wird. „Wir wollen darüber sprechen, wie die Probleme im Kiez gemeinsam angegangen werden können“, erklärte Martin Steinberg von dem Weddinger Stadtteilbündnis.

Tina S. würde gern wieder in ihre alte Wohnung zurückkehren. Sie lebt zurzeit bei UnterstützerInnen, muss aber in nächsten Monaten eine neue Wohnung finden. Davor hat sie mehrere Monate in der Einrichtung der Berliner Wohnungsnothilfe FrauenBeDacht in Berlin-Mitte gewohnt. Dort geriet sie mit der Hausordnung in Konflikt. „Die erste Abmahnung erhielt ich, weil ich in der Gemeinschaftsküche geraucht habe, was ein Verstoß gegen die Hausordnung ist. Drei Abmahnungen führen zur Kündigung“, berichtet Tina S. gegenüber der taz.

Sie habe sich in der Einrichtung reglementiert gefühlt und juristisch um ihre Privatsphäre kämpfen müssen, betont sie. So habe sie dem Personal erfolglos mehrmals verboten, ihr Zimmer ohne ihre Einwilligung zu betreten. Erst nachdem sie einen Anwalt einschaltete, erhielt sie von der Geschäftsstelle der Gebewo Soziale Dienste, die die Einrichtung betreibt, per SMS die Mitteilung, dass alle MitarbeiterInnen angewiesen wurden, das Zimmer nicht ohne ihre Einwilligung zu betreten.

Kündigung nach vier Tagen

Robert Veltmann von der Geschäftsstelle der Gebewo Soziale Dienste wehrt sich gegen die Vorwürfe. „Da wir in solch einer Unterkunft auch viele Menschen mit erheblichen sozialen Problemen beherbergen, dient es allen Bewohnerinnen im Haus, eine verbindliche Hausordnung zu pflegen.“ Die von Tina S. kritisierte Regelung, dass Bewohnerinnen gekündigt wird, wenn sie vier Tage nicht in der Einrichtung übernachten, begründet Veltmann mit der Kooperationsverpflichtung gegenüber den Jobcentern.

„Die von Ihnen bemängelte Regelung beruht darauf, dass wir als Trägerorganisation unabgesprochenes Fernbleiben der Bewohnerinnen nach spätestens drei Werktagen dem zuständigen Kostenträger mitteilen müssen, der dann seinerseits wegen fehlender Mitwirkung die Zahlung für die Unterhaltskosten einstellt“, schreibt Veltmann an den Rechtsanwalt von Tina S. Henrik Solf.

Peter Nowak