Dilek Kolats Köpper

Kopftuch Senatorin für Integration denkt über Folgen aus dem Karlsruher Urteil nach

Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) spricht sich gegen vorschnelle Änderungen am Berliner Neutralitätsgesetzes aus. In einem Beitrag für die Berliner Zeitung unterstrich Kolat, dass der staatlichen Neutralität in einer konfessionell so vielfältigen Gesellschaft besondere Bedeutung zukomme. „Es wäre falsch, unser Neutralitätsgesetz schon jetzt komplett für überholt zu erklären“, sagte Kolat. Das Bundesverfassungsgericht in Karls­ruhe hatte Ende Januar das Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen als nicht zulässig erachtet. Seitdem prüft der Senat das in der Stadt geltende Neutralitätsgesetz auf Verfassungstauglichkeit.

Eine am Montag veröffentlichte Forsa-Umfrage hatte ergeben, dass etwa die Hälfte der Berliner religiöse Symbole wie das Kopftuch im öffentlichen Dienst toleriert. Auch Kolat ist der Ansicht, dass das Kopftuch in einigen Bereichen des Staatsdienstes zur Normalität gehört – nicht jedoch dort, „wo sich Bürger der Staatsgewalt nicht entziehen können, zum Beispiel im Justizvollzug, gegenüber der Polizei, aber auch in der Schule“.

Fern vom Staat

In Berlin gebe es mehr als 250 Weltanschauungen und das 2005 in Berlin eingeführte Neutralitätsgesetz halte alle Religionen gleich fern vom Staat, so die Senatorin. Bei der Debatte um kopftuchtragende Lehrerinnen wirft das Karlsruher Urteil nach Meinung der Integrationssenatorin aber mehr Probleme auf, als dass es Konflikte löst. Einer Lehrkraft Kleidungsvorschriften zu machen, würde sie in ihrer Religionsfreiheit einschränken, das Tragen religiöser Symbole tangiere jedoch die staatliche Neutralitätspflicht.

Kolat kritisierte zudem die Unterscheidung des Bundesverfassungsgerichts in „abstrakte“ und „konkrete“ Gefahr, die vom Tragen eines Kopftuchs ausgehe. Ob eine Gefahr vorliegt oder nicht, müsse vielmehr die betroffene Schule entscheiden. (epd)