Richtigstellung

In der taz vom 5./6.1.2013 war unter der Überschrift „Die Fortgeschrittenen flüchten persönlich“ zu lesen:

„Bei der Besteuerung reicher Ausländer orientiert sich Österreich an den Steuersätzen des vorherigen Heimatlandes. Und das war in Schumachers Fall die Steueroase Monaco. „Das Problem ist, dass das nicht jeder machen kann. Das wirkt sich negativ auf die Steuermoral der anderen aus“, kommentierte damals Karl-Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Reinhold Würth, milliardenschwerer Besitzer einer Schraubenfirma und vorbestrafter Steuersünder, entschied sich seinerseits für einen ‚Altersruhesitz‘ im schönen Salzburg – mit dem hübschen Nebeneffekt, die deutsche Erbschaftsteuer zu umgehen.“

Das ist falsch: Reinhold Würth hat seinen Erbschaftssteuerwohnsitz zur Zeit in Deutschland. Seine Erben werden nach deutschem Recht erbschaftssteuerveranlagt werden.

Die Redaktion