Gesetzeslage und Beispiele für Hochschulen, die ihre Wirtschaftskooperationen nicht offenlegen wollen
: Auskunftsrechte in Deutschland

Universität Köln

Geheime PharmaforschungDie Hochschule weigert sich, eine Rahmenvereinbarung mit der Bayer HealthCare AG offenzulegen. Der NRW-Datenschutzbeauftragte Lepper unterstützt die Anfrage. Der Vertrag betrifft Forschungsaufräge in der Krebs- und Herzforschung, für die das Unternehmen seit 2008 jährlich einen sechsstelligen Betrag zahlt. Der Verdacht: Bayer unterdrückt unerwünschte Forschungsergebnisse und sichert sich etwaige Patentrechte. Eine Klage des Vereins „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ beim Kölner Verwaltungsgericht wurde abgewiesen.

RWTH Aachen

Dumm stellen

Die Hochschule weigert sich, einen Kooperationsvertrag mit dem Roboterhersteller KUKA zu veröffentlichen. Die Antragstellerin erhielt die Antwort, mit der KUKA AG bestünden keine Verträge. Tatsächlich unterhält die Uni seit 2008 mit der Kuka Laboratories GmbH eine Kooperation. Am Institut für Regelungstechnik werden KUKA-Roboter für Anwendungen im Reha-Bereich getestet. Auf eine korrekte zweite Anfrage reagiert die Hochschule nicht.

Universität Mainz

Geheime PharmaforschungDie Hochschule weigert sich, einen Kooperationsvertrag mit dem Arzneimittelkonzern Boehringer Ingelheim offenzulegen. Dazu ist sie per Gesetz verpflichtet, urteilt der Landesdatenschutzbeauftragte Wagner. Die Boehringer Ingelheim Stiftung hat der Uni Mainz 150 Millionen Euro gespendet, um das Institut für Molekulare Biologie und den Fachbereich Lebenswissenschaften zu unterstützen. Die Forschungsergebnisse könnten für die Arzneimittelherstellung relevant sein. Verdacht: Der Konzern sichert sich etwaige Patentrechte.

TU Berlin

Geheimhaltung auf Wunsch des Partners

(Asta-Anfrage abgelehnt)

Die Hochschule weigert sich, dem Asta Einsicht in den Kooperationsvertrag mit dem Chemiekonzern BASF zu gewähren. Für das gemeinsame Chemielabor investiert BASF seit 2012 mehr als 6 Millionen Euro. TU-Präsident Steinbach rechtfertigt den Verschluss mit der vereinbarten Vertraulichkeit und bezeichnet die Kooperation als „privatrechtlichen Vertrag“. Das Labor hat rund 6 Millionen Euro an öffentlichen Geldern gekostet. Unter anderem wird dort an der Antibiotikaherstellung geforscht.

FU Berlin

Abschreckende Gebühren

Die Hochschule weigert sich, eine kostengünstige Auskunft über Drittmittelzuwendungen aus den Jahren 2012 bis 2015 zu geben. Veranschlagte Bearbeitungsgebühr: 250 bis 500 Euro. Der Antragsteller ist Mitglied eines gemeinnützigen Vereins. In diesem Fall empfiehlt das Gesetz eine kostenlose Auskunft. Die FU Berlin sah keine Überschneidung zwischen den Vereinszielen des Antragstellers und der Anfrage. Die FU beharrt auf den Gebühren. Der Antragsteller zieht den Antrag zurück.

Universität Konstanz

Zivilklausel ignoriert

Die Hochschule weigert sich, eine Rahmenvereinbarung mit dem Rüstungskonzern EADS offenzulegen. Der Vertrag sei lediglich für Senatsmitglieder einsehbar. Der Verdacht: Die Uni betreibt im Auftrag der EADS-Unternehmen Airbus Defence and Space und Cassidian Rüstungsforschung. Die Zivilklausel der Hochschule untersagt jedoch „Rüstungsprojekte und geheime Forschungen“. Im Vertrag von 2011, den Studierende nicht einsehen dürfen, sind laut Rektor Ulrich Rüdiger diese Punkte ausdrücklich ausgenommen.