Rechtsweg statt Spielstraße

Kommentar

von Bert Schulz

Verwaltungsgericht verbietet Spielstraße

Die Nachricht war so schön, weil einfach: Kinder erobern sich an einem Tag in der Woche eine Straße als Spielplatz zurück, doch eine Spaßbremse aus der Nachbarschaft klagt wegen Lärmbelästigung. Wenn diese Posse auch noch im vermeintlich so kinderfixierten Prenzlauer Berg spielt, lästert bald ganz Deutschland drüber.

Am Montag hat die Nachbarin vom Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren Recht bekommen: Der Bezirk hat offenbar gepfuscht. Die Genehmigung ist nach Einschätzung des Gerichts nicht das Papier wert, auf dem sie stand. Und mit Kinderkrach hat das gar nichts zu tun. Die Lage ist also komplizierter – wenn man dem Rechtsweg Vorrang einräumt. Doch wer denkt bei einer Teilzeit-Spielstraße, einer temporären noch dazu, an den Rechtsweg? Autofahrende Spaßbremsen eben.

Lob dem Pfusch

Man darf den Bezirk also ruhig loben, dass er einfach mal fünfe gerade sein ließ und Kindern Platz verschaffte. Schließlich wissen alle Menschen, die in der Innenstadt leben, dass dort viel zu viele Autos stehen. Im wahrsten Sinne des Wortes: Nur die wenigsten werden täglich bewegt; viele müssten also nicht direkt vor den Wohnungen der Eigentümer abgestellt werden. In einer solchen Situation unkonventionelle Ideen auszuprobieren, ist absolut sinnvoll.

Sollte das Urteil Bestand haben, bedeutet das indes, dass es keinen zweiten Versuch dieser Art vom Bezirk geben wird. Bleibt die Selbsthilfe: Parkverbotsschilder kann man für ein paar Euro ausleihen, mit dem Schild „Umzug“ versehen, und schwupps hat jeder seine eigene Spielstraße. Regen sich dann Anwohner auf, wird daraus eine schöne, weil eindeutige Posse. Darauf freuen wir uns schon.