NRW-Initiative für Bleiberecht

In Nordrhein-Westfalen leben rund 1,9 Millionen Menschen ohne deutschen Pass, davon haben 170.000 einen nicht gesicherten Aufenthaltsstatus – das heißt eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltsbefugnis. Von den Menschen mit unsicherem Status leben laut Innenministerium rund 65.000 von Sozialhilfe beziehungsweise Arbeitslosengeld II. Von einer möglichen Altfall-Regelung wären sie damit ausgeschlossen. Denn eine der Bedingungen des NRW-Entwurfs für ein Bleiberecht ist die selbständige Sicherung des Lebensunterhalts am Stichtag; also an dem Tag, an dem die Innenministerkonferenz den Erlass beschließt. Erforderlich sind zudem sechs Jahre Aufenthalt ohne Straffälligkeit, ausreichende Deutschkenntnisse und ein Nachweis über den Schulbesuch der Kinder. Gelten soll die Regelung für „ausreisepflichtige“ Flüchtlinge und Asylbewerber – egal ob deren Asylverfahren noch läuft oder bereits abgelehnt ist. SUG