Polnische Klempner

CDU soll sich in Brüssel für Entschärfung der geplanten Dienstleistungsrichtlinie einsetzen, finden GAL und DGB

Es geht um Schreckgespenster: den polnischen Klempner etwa, der für einen Spottpreis arbeitet, ohne Schutzbrille flext und den Wasserhahn schief anbringt. Oder den Konzern, der von Prag aus Kindergärten in Hamburg betreiben könnte, wobei er deutsche Zuschüsse kriegte, aber tschechische Löhne bezahlen würde. Folgt man dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der GAL, sind das Beispiele für das, was uns blühen könnte, wenn die EU-Dienstleistungsrichtlinie beschlossen wird.

Während das geltende Entsendegesetz die Bedingungen regelt, zu denen deutsche Firmen ausländische Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen dürfen, soll die Dienstleistungsrichtlinie klären, zu welchen Bedingungen ausländische Firmen hierzulande Dienstleistungen anbieten und Leute beschäftigen dürfen. Der Europaausschuss der Bürgerschaft befasst sich heute Abend mit dem Entwurf der EU-Kommission zu der Richtlinie, der zuständige Ausschuss im Europaparlament am 21. oder 22. November.

Besonders kritisch bewerten DGB und GAL das „Herkunftslandsprinzip“, demzufolge Firmen, die in einem anderen EU-Land tätig werden, die Bestimmungen ihrer Heimat einhalten müssen. Es sei ein „schonungsloser Unterbietungs- und Dumpingwettbewerb“ zu erwarten, warnt der DGB.

Während der DGB verlangt, das Herkunftslandsprinzip müsse „vom Tisch“, fordert der GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Manuel Sarrazin, es dürfe nur dort angewandt werden, wo „ähnliche Rechtsgrundlagen gelten“. Das EU-Parlament wolle das Prinzip nur „in eingeschränkter Form durchsetzen“, beruhigt der CDU-Europaabgeordnete Georg Jarzembowski. Steuerlich werde ein Unternehmen demnach im Herkunftsland veranlagt, es müsse aber die arbeitsrechlichen Vorschriften des Ziellandes einhalten. Gernot Knödler