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trotz krankschreibung
: Jobcenter darf Hartz IV kürzen

FRANKFURT | Ein Jobcenter darf einem Hartz-IV-Bezieher die Leistungen kürzen, wenn er zu Terminen nicht erscheint und Krankschreibungen vorlegt. Voraussetzung ist, dass er die verlangte Reiseunfähigkeitsbescheinigung nicht vorgelegt hat, so das Sozialgericht Frankfurt. Es bestätigte, dass das Amt in begründeten Ausnahmefällen eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung anfordern darf. Das sei insbesondere dann erlaubt, wenn der Bezieher mehrere Termine versäume und Zweifel an seinem Krankheitszustand bestünden. (epd)