Opfer nicht töten

Gegen das Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss entführter Flugzeuge erlaubt, sind beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Verfahren anhängig. Morgen verhandelt der Erste Senat über die Klage, die die FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Gerhard Baum gemeinsam mit einem Flugkapitän und drei weiteren Personen eingereicht haben. „Der Staat darf die Opfer eines Verbrechens nicht töten, um noch Schlimmeres zu verhüten“, sagt Hirsch. Auch die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung wird am Mittwoch diskutiert werden. Eine zweite Klage haben Bayern und Hessen eingebracht. Hier geht es zusätzlich um die Frage, ob das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig war. Hierüber wird der Zweite Senat des BVerfG verhandeln – falls der Erste Senat das Gesetz nicht schon vorher gekippt hat. Bundespräsident Köhler hatte das Gesetz Anfang des Jahres zwar unterzeichnet, aber eine Überprüfung durch Karlsruhe empfohlen. CHR