Schulbesuch wieder erlaubt

INKLUSION Einigung mit der Schulbehörde: Autistischer Junge darf zurück aufs Gymnasium

Sebastian darf nach über einem Jahr Pause nach den Sommerferien wieder die Autistenklasse am Bramfelder Brahms-Gymnasium besuchen. „Das ist das Ergebnis eines Vergleichs mit der Schulbehörde“, sagt die CDU-Abgeordnete Karin Prien. Die Juristin vertrat Sebastians Eltern vor Gericht.

Der 15-jährige Asperger-Autist war im Februar 2014 in diese Spezialklasse für autistische Kinder gekommen, die er aber nach zwei Monaten wieder verlassen musste: Die Schulbehörde weigerte sich die Fahrtkosten zu übernehmen. Vor Gericht führten die Behördenjuristen zudem an, der Junge passe von seinen Leistungen her nicht ans Gymnasium.

Nun werde Sebastian formal nicht von dem Gymnasium aufgenommen, sondern bleibt „Stammschüler“ einer Stadtteilschule. „Die Behörde hat eingesehen, dass es in Hamburg für den Jungen keine andere Lösung gibt“, sagt Prien. „Das hätte sie früher einsehen können.“ Eltern bräuchten einen wohlwollenden Ansprechpartner in der Behörde, der solche anspruchsvollen Fälle die ganze Schullaufbahn hindurch begleitet.

Behördensprecher Peter Albrecht bestätigt, dass es in dem Fall zu einem Vergleich gekommen ist. Dazu gehört aber auch, sagt er, dass Behörde und Familie „im Sinne der Integration des Schülers keine weiteren Informationen an die Medien geben dürfen“.  KAJ