Hartz-IV-Urteil I
: Kein Betriebsessen, keine Kürzung

BERLIN | Eine Berliner Wurstverkäuferin auf Diät muss keine Hartz-IV-Kürzung hinnehmen, wenn sie auf das Betriebsessen verzichtet. Die Anrechnung der Pausenverpflegung mit Fleisch und Mayonnaise-Salaten sei nicht rechtens gewesen, hieß es in dem Urteil des Sozialgerichts in Berlin. Die Verkäuferin bekam ergänzende Leistungen zur Grundsicherung. Das Jobcenter zog jedoch nicht nur das Einkommen von rund 1.000 Euro im Monat heran, sondern auch eine Pauschale für das Pausenessen zwischen 35 und 50   Euro. (dpa)

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