SPD redet Volksbegehren runter

Mieten Bei einer Anhörung im Parlament hält die SPD Änderungen der Initiative im Gesetzentwurf teils zwar für sinnig, aber nicht für zulässig

40.000 gültige Unterschriften hat das Volksbegehren für günstigere Mieten bekommen – doch seine Zukunft ist offen. Die SPD-Fraktion hält die Nachbesserungen, die die Initiatoren vergangene Woche selbst vorgeschlagen haben, für eine „wesentliche Änderung“. So etwas aber lässt die Landesverfassung nicht zu. Im jetzigen Zustand wiederum sehen die Sozialdemokraten ein „fehlerhaftes Volksbegehren“.

Mit-Initiator Jan Kuhnert und weitere Vertrauenspersonen, die bei einem Volksbegehren offizielle Ansprechpartner für die Wahlleitung und die Innenverwaltung des Senat sind, hatten vor neun Tagen Korrekturen am Gesetzentwurf vorgestellt. In einer Anhörung im Abgeordnetenhaus wiederholten sie am Mittwoch ihre Sichtweise, dass es sich dabei lediglich um Klarstellungen, teils nur sprachlicher Art, und nicht um gravierende inhaltliche Änderungen handelt. Sie sollen den Senat zwingen, seine Kostenschätzung um 500 Millionen Euro zu reduzieren.

Denn bei der Berechnung der Kosten, die durch ein erfolgreichen Volksentscheid entstehen würden, hat die Senatsverwaltung aus Sicht der Initiatoren „die schlechtmöglichste Interpretation“ des Gesetzentwurfs vorgenommen: Die Landesregierung rechnet binnen fünf Jahren mit 3,3 Milliarden Euro. Die Initiative hingegen geht nur von einem Drittel dieser Summe aus. Ziel der Initiative sind Mietsubventionen und der Umbau der landeseigenen Wohnungsbauunternehmen.

Dresche von der SPD

Der parlamentarische Geschäftsführer und haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Torsten Schneider, wollte von bloßen Nachbesserungen und Klarstellungen nichts wissen. Die Initiatoren hätten mit ihren Änderungsvorschlägen „das halbe Volksbegehren wieder abgeräumt“, sagte er. Das widerspräche der Verfassung: Die lässt Änderungen am Gesetzentwurf im laufenden Verfahren nur zu, solange der „in seinem wesentlichen Bestand unverändert“ bleibt. Jenseits der Frage der Zulässigkeit mochte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die jüngste Berechnung der Initiative nicht bestreiten. Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup (SPD) bestätigte, dass die Korrekturen die Kosten um 500 Millionen Euro senken würden.

Auch in diesem Fall bliebe noch ein Unterschied von rund eineinhalb Milliarden Euro zwischen beiden Seiten. Für den CDU-Abgeordneten Matthias Brauner kann das nicht am Senat liegen: Die offizielle Kostenschätzung folge „ziemlich genau den Buchstaben des Gesetzes“. Stefan Alberti