Miethai & Co Kein Wasserzähler?
: Minus 25 Prozent

Es gibt immer noch Vermieter, die Wasser und Sielgebühren nach Wohnfläche abrechnen. Dabei ist die verbrauchsabhängige Abrechnung seit 1. 9. 2004 nach Paragraph 39 der Hamburger Bauordnung vorgeschrieben. Vor elf Jahren ist die entsprechende Änderung vorgenommen worden, die zehnjährige Übergangsfrist war einigen aber noch zu kurz. Wer also für einen Zeitraum nach dem 31. 8. 2004 Wasserkosten und Sielgebühren nach Fläche abgerechnet bekommt, muss dies nicht akzeptieren.

Der Anteil für einen Zeitraum danach kann um 25 Prozent gekürzt werden. Denn aus Untersuchungen ist bekannt, dass im Durchschnitt nach dem Einbau von Wasserzählern 25 Prozent weniger Wasser verbraucht wird. Beispiel: Die Wasser-/Sielgebühren betragen 600 Euro für das Kalenderjahr 2004, davon ein Drittel, 200 Euro, für September bis Dezember. Der 25-prozentige Abzug beträgt dann 50 Euro. Wird auch noch das gesamte Jahr 2005 nach Fläche abgerechnet, so wären nach diesem Beispiel 150 Euro abzuziehen. Dazu kann auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 4. 7. 2002 (307 S 38/02) hingewiesen werden.

In Ausnahmefällen – auch das ist in Paragraph 39 der Bauordnung geregelt – kann der Vermieter davon abweichen. Dazu braucht er eine Ausnahmegenehmigung der Behörde. Zum Beispiel, wenn er in den nächsten fünf Jahren die Bleileitungen austauschen und dies in einem Arbeitsgang erledigen will. Nach Wohnfläche kann auch dann weiterhin abgerechnet werden, wenn die Kosten für Wasserzähler und Einbau die Kosteneinsparung durch den Verbrauchsrückgang deutlich überschreiten.

Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhm-hamburg.de