Brandenburger Lehrerin muss Strafe zahlen

KÖRPERVERLETZUNG Oberlandesgericht verurteilt eine Pädagogin, weil sie Schüler gegen den Kopf schlug

Weil sie Schüler einer ersten Klasse der Eichwalder Humboldt-Grundschule im Unterricht geschlagen hatte, muss eine Lehrerin mehrere tausend Euro Strafe zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg wies die Revision der Frau aus Königs Wusterhausen gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam zurück. Mit der am Montag veröffentlichten Entscheidung ist die 57-jährige Pädagogin rechtskräftig wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt in vier Fällen verurteilt.

Die Lehrerin hatte von Ende August 2006 bis Mitte März 2007 zwei Erstklässler in vier verschiedenen Fällen mit der flachen Hand gegen den Kopf geschlagen, weil diese sich verspätet, Aufgaben falsch von der Tafel abgeschrieben oder ihre Schulsachen verzögert ausgepackt hatten. Dafür sowie für einen weiteren solchen Fall war sie zunächst vom Amtsgericht Königs Wusterhausen im April 2008 zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auf ihre Revision hin milderte das Landgericht Potsdam das Strafmaß im November 2008 auf 4.500 Euro Geldstrafe ab.

Nachdem die Lehrerin für Deutsch, Mathematik und Kunsterziehung erneut Revision eingelegt hatte, beschäftigte sich nun das OLG mit dem Fall. Es stellte das Verfahren in einem der ursprünglich fünf Tatvorwürfe ein, bestätigte sonst aber die Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt. „Der Grund für die eine Einstellung liegt in Ungenauigkeiten bei der Arbeit der Vorinstanzen“, sagte eine Gerichtssprecherin. „Dieser eine Vorwurf war nicht klar von anderen Vorkommnissen abzugrenzen.“

Das Landgericht Potsdam muss nun noch die Höhe der Geldstrafe neu festlegen, weil die Verurteilung nur noch wegen vier statt ursprünglich fünf Fällen erfolgte. Eine erneute Revision ist nach Angaben des Gerichts nicht möglich. (ap, dpa)