Neues Gesetz: Mehr Schutz für Versicherte

Das 100-jährige Versicherungsvertragsrecht wird erneuert: Allianz und Co müssen ihre Kunden künftig besser beraten und außerdem an ihren Gewinnen beteiligen.

Sie müssen nicht einsteigen. Künftig soll der Service besser werden Bild: ap

BERLIN taz Die Versicherten in Deutschland erhalten künftig mehr Schutz: Sie sollen ausführlicher informiert werden, ihre Rechte bei Kündigungen werden gestärkt, und sie erhalten Anteile an Unternehmensgewinnen. Das sieht das neue Versicherungsvertragsgesetz vor, das der Bundestag am Donnerstag noch verabschieden wollte. "Die Kundinnen und Kunden sind die Gewinner der Reform", sagte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Die Kunden sollen künftig ausführlicher beraten und diese Gespräche aufgezeichnet werden. So können sie bei falscher Beratung Schadenersatz fordern. Außerdem werden sie künftig die komplette Informationen zur Versicherung vor deren Abschluss erhalten - und nicht erst danach wie bisher. "Wir sind froh, dass verbraucherfeindliche Elemente aus dem Gesetz verbannt worden sind", sagt Lars Gatschke, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Eine weitere Verbesserung für die Kunden ergibt sich aus dem Wegfall des "Alles oder nichts"- Prinzips. Es sorgte bisher dafür, dass Versicherte bei grob fahrlässigen Handlungen keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Wenn jemand also beispielsweise sein Fenster gekippt ließ und daraufhin bei ihm eingebrochen wurde, bekam er keinerlei Geld von der Versicherung. In Zukunft kann das Unternehmen dem Kunden die Zahlung zwar entsprechend der Schwere seines Verschuldens kürzen, aber nicht mehr vollständig vorenthalten.

Außerdem wird mit der Reform die Klagefrist vollständig abgeschafft: Bisher hatte der Versicherte nur 6 Monate Zeit, seinen Anspruch auf Rückerstattung geltend zu machen.

Bei den Lebensversicherungen erhalten die Versicherten künftig Anspruch auf die aus ihren Beiträgen erwirtschafteten Gewinne. Mehr Transparenz und stärkerer Wettbewerb sollen dadurch erreicht werden, dass sowohl Lebensversicherer als auch private Krankenversicherer ihre Abschluss- und Vertriebskosten vollständig offenlegen müssen. Der Versicherungsexperte der Gewerkschaft Ver.di, Richard Sommer, kritisiert hier den mangelnden Schutz für die Vermittler: "Kunden sehen die hohen Provisionen und vergessen, dass diese bei Vertragsabbrüchen gar nicht voll ausgezahlt werden." Insgesamt sei Ver.di aber mit der Gesetzesreform zufrieden.

Das Gesetz soll im Herbst in den Bundesrat eingebracht werden, es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Im Januar 2008 soll es dann in Kraft treten.

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