Wärme-Gesetz: Musterländle machts dem Bund vor

In Baden-Württemberg muss auch Wärme zu einem festen Anteil aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Das gilt sowohl für alte als auch für bestehende Gebäude.

Solarzellen neben der Familienhaussiedlung - mit dem neuen Gesetz bald sicher keine Seltenheit mehr. Bild: dpa

Baden-Württemberg macht es der selbst ernannten Klimaretter-Bundesregierung vor: Als erstes Bundesland hat es die Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizung und Warmwasserbereitung per Gesetz zur Pflicht erhoben. Neu gebaute Gebäude müssen ab 2008 ein Fünftel ihres Wärmebedarfs durch regenerative Energien decken. Auch für Altbauten gelten neue Regeln: Wer ab 2010 eine Heizung einbaut, muss ein Zehntel des Bedarfs aus erneuerbaren Energien beziehen oder so isolieren, dass der Wärmebedarf entsprechend sinkt.

Die Idee ist lange bekannt. Nur etwa 5 Prozent des gesamten Primärenergieverbrauchs werden derzeit bundesweit über erneuerbare Energien gedeckt. Um diesen Anteil zu heben, hatte bereits Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) an einem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz gearbeitet. Auch die schwarz-rote Regierung hat diesem Thema Priorität gegeben. "Das war von Anfang an ein Thema", erklärt Frank Schwabe, einer der führenden Klimapolitiker der SPD-Bundestagsfraktion, der taz. Trotzdem gibt es das Gesetz bis heute nicht. Zwar hat das Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt. Schwabe: "Bundeswirtschaftsminister Michael Glos blockiert aber permanent."

Im Kern geht es um die Frage, ob der Ausbau über eine Bauverordnung oder über eine Umlage gefördert werden soll. Baden-Württemberg wählt nun den ersten Weg, das Erneuerbare-Energien-Gesetz funktioniert nach dem anderen Prinzip. Auf Fraktionsebene soll eine Arbeitsgruppe den Konflikt zwischen SPD und CDU lösen. Frank Schwabe: "Allerdings gibt es in der Union mehr Bremser als Voranbringer." Trotzdem ist er optimistisch: "Mit der Verpflichtung, bis zur Regierungklausur im Sommer einen Klimaschutz-Fahrplan auszuarbeiten, kommt das Thema zwangsläufig auf den Tisch."

Unterdessen kursiert ein Eckpunktepapier "Integriertes Klima- und Energieprogramm", das dem Klimaschutz-Fahrplan als Grundlage dienen soll. Es liegt der taz vor. Darin werden Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen Deutschland seine Kohlendioxid-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 senken will. So soll etwa das Mietrecht so geändert werden, dass ein Vermieter Investitionen in eine energetische Sanierung auf die Mieter umlegen kann.

Insgesamt 23 Einzelmaßnahme führt das Papier aus. Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung soll genauso gefördert werden wie die Biokraftstoffe. Weitere Vorschläge sind eine Energiesparverordnung, eine Einspeiseregelung für Biogas in Erdgasnetze, die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis und ein Klimacent auf alle Energieträger. Und natürlich steht auch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in diesem Papier. Mit ihm soll der Anteil erneuerbarer Wärme bis 2020 verdreifacht werden - auf dann 14 Prozent. Aus dem Bundesumweltministerium hieß es allerdings: Die Vorschläge seien weder zwischen den Ressorts abgestimmt noch vom Bundesumweltminister autorisiert.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.