KOMMENTAR: MARCO CARINI ÜBER SOZIALE ERHALTUNGSVERORDNUNGEN
: Viele Schritte nötig

Sie ist kein Allheilmittel, doch ein taugliches Instrument, um Luxusmodernisierung und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum zu begrenzen: Die Erhaltungsverordnung. Unter Ole von Beust im Dornröschenschlaf wurde sie von Jutta Blankau jetzt wachgeküsst und wird helfen, Stadtteile, die von der Yuppisierung besonders betroffen sind, langsamer aufzuwerten. Im Schanzenviertel dürfte es dafür zu spät sein, in Wilhelmsburg aber ist es laut Studie noch zu früh.

Das ist die Krux an der Verordnung: Sie ist erst dann legal, wenn Mietexplosionen und Mietervertreibung schon in vollem Gange sind. Zudem bleibt sie ein zahnloser Tiger, wenn die Stadt kein Geld in die Hand nimmt, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, wo sie fürchtet, dass Miethäuser an Spekulanten verscherbelt werden. Angesichts knapper Kassen ein frommer Wunsch.

Denn trotz begrenzter Wirkung sinnvoller Verordnungen müssen nun andere Maßnahmen folgen: Eine Kappung von Modernisierungszuschlägen und Mieterhöhungen, der Erhalt von Mietpreisbindungen älterer Sozialwohnungen und eine Veränderung der Kriterien des Mietenspiegels. Nur dann kann gelingen, was verstärkter Wohnungsbau und Schutzverordnungen allein nicht vermögen: Wohnen auch in Citynähe wieder erschwinglich zu machen.