39 Seiten für Bagger-Einigung

ELBVERTIEFUNG Ein Rechtsgutachten für die Grünen weist einen möglichen Weg für eine Verständigung zwischen Politik, Wirtschaft und klagenden Umweltverbänden. Die aber bleiben erst mal skeptisch

„Selbst bei einer wesentlichen Änderung lässt sich das Verfahren begrenzen“

MARTIN WICKEL, GUTACHTER

Im Streit um die Elbvertiefung gebe es die Möglichkeit einer Einigung, glaubt Jens Kerstan, Fraktionschef der Grünen in der Hamburger Bürgerschaft: „Der Konsens ist möglich, man muss es nur wollen.“ Dafür müssten aber der SPD-Senat und die Hafenwirtschaft ihren „Konfrontationskurs aufgeben und sich mit den Umweltverbänden an einen Tisch setzen“, so Kerstan.

Den Weg dafür ebnen soll ein Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Martin Wickel von der Hamburger Hafen-City Universität, das er und Kerstan am Mittwoch vorstellten. Danach müsse bei einer außergerichtlichen Einigung der Kontrahenten kein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. „Selbst bei einer wesentlichen Änderung lässt sich das Verfahren auf genau diese Änderung begrenzen“, sagt Wickel: „Das ist eine schlanke Lösung.“

Gegen die Pläne zur Elbvertiefung haben die Umweltverbände BUND und Nabu sowie weitere Kläger beim Bundesverwaltungsgericht einen vorläufigen Baustopp erreicht. Eine Entscheidung in der Hauptsache ist kaum vor Jahresende zu erwarten. Sondierungsgespräche führten zu keinem Ergebnis. Politik und Wirtschaft erklären, dass die Ausbaggerung des Flusses von 13,5 auf 14,5 Meter unerlässlich sei. Zudem würde bei Änderungen ein neues Planverfahren nötig, das zu jahrelangen Verzögerungen führen würde. Das müsse nicht sein, erklärt Wickel nun in seiner 39-seitigen Expertise, ein „vereinfachtes Verfahren“ ohne großen Zeitverlust sei bei einer Einigung der Parteien möglich.

Das Gutachten ändere nichts an der Einschätzung, „dass die Elbvertiefung gegen europäisches Naturschutz- und Wasserrecht verstößt“, sagte BUND-Chef Manfred Braasch. Ob daraus „Kompromisslinien“ entstünden, müsse „die Gegenseite beantworten“. Bei Änderungen, erklärte die Wirtschaftsbehörde, seien „die Auswirkungen in einem neuen Verfahren zu überprüfen“. Klingt beiderseits nicht nach Konsens.  SVEN-MICHAEL VEIT