OBERVERWALTUNGSGERICHT
: Steuersünder darf kein Arzt sein

LÜNEBURG | Ein notorischer Steuersünder darf kein Arzt sein. Das hat das OVG Lüneburg entschieden und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt. Durch sein „schwerwiegendes, beharrliches steuerliches Fehlverhalten“ sei der Arzt zur Ausübung seines Berufes „unwürdig“, so das OVG. Der Mediziner habe zu Recht seine Approbation verloren. In dem Fall geht es um einen niedergelassenen Augenarzt, der zehn Jahre lang erhebliche Teile seines Praxiseinkommens beim Finanzamt nicht angegeben hatte. (dpa)