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VogelgrippeGeflügel muss hinter Gittern bleiben

Der Bundesrat macht die Stallpflicht in Risikogebieten zu Dauereinrichtung. Einen Alleingang bei der Einfärbung von Schlachtabfällen wird abgelehnt.

Schlechte Zeiten für Hühner: Sie müssen auf unbestimmte Zeit im Stall bleiben Bild: ap

BERLIN taz/ap/epd Zum Schutz vor der Vogelgrippe muss das Geflügel in Risikogebieten auf unbestimmte Zeit im Stall bleiben. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin, die Stallpflicht angesichts der Gefahr weiterer Ausbrüche zu einer Dauereinrichtung zu machen. Das Geflügel muss damit rund um den Fundort infizierter Vögel sowie in der Nähe von Seen, Feuchtgebieten und Flüssen weiter im Stall sein. Die Länder können weiter Ausnahmen zulassen.

Kritik an dieser Entscheidung kam vom Anbauverband Bioland. Bisher sei die Stallpflicht ein umstrittenes Notinstrument zur Bekämpfung der Vogelgrippe gewesen. "Es ist für Biogeflügelhalter unakzeptabel, wenn sie aufgrund einer neuen Verordnung im Regelfall ihre Tiere einzusperren haben", warnt Bioland-Präsident Thomas Dosch. Die Entscheidung würde eine artgerechte und nachhaltige Geflügelhaltung einschränken und den Geflügelhaltern mit Bio- und Freilandhaltung Wettbewerbsnachteile bescheren.

Neben der Stallpflicht für Geflügel sprach sich der Bundesrat auch für die Einfärbung von Gammelfleisch aus, allerdings nur wenn alle anderen EU-Staaten mitziehen. Die Verbraucherminister von Bund und Ländern hatten sich im Gegensatz dazu bereits darauf verständigt, in Deutschland Schlachtabfälle einzufärben, damit sie nicht wieder in die Lebensmittelkette eingeschleust werden können. Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart erklärte, eine nationale Regelung sei nicht ausreichend. Sie habe vor allem Nachteile für den heimischen Markt, ohne den Verbraucherschutz wirklich zu verbessern.

Ferner lehnte der Bundesrat die Initiative von drei SPD-geführten Ländern ab, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Die Mehrheit der CDU-regierten Länder stimmte gegen einen Gesetzesantrag aus Rheinland-Pfalz und Entschließungsanträge aus Berlin und Bremen. Danach sollte der Bruttostundenlohn mindestens 7,50 Euro betragen, was der Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes entspricht.

Baden-Württemberg begründete die Ablehnung des Antrags mit dem Koalitionskompromiss über branchenspezifische Mindestlöhne, der nun auf die Briefdienstleister angewendet werde. Zudem führten Mindestlöhne zu mehr Schwarzarbeit und weniger Jobs, sagte der baden-württembergische Minister für Bundesangelegenheiten Wolfgang Reinhart (CDU).

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