piwik no script img

Archiv-Artikel

Verkehrsverstöße werden für Radfahrer deutlich teurer

STRAFEN Geplanter Bußgeldkatalog sieht Erhöhungen um fünf bis zehn Euro vor

BERLIN taz | Radfahren auf dem Bürgersteig soll ab dem Frühjahr 10 bis 20 statt bislang 5 bis 20 Euro kosten. Auch die Bußgelder für andere Verstöße will das Bundesverkehrsministerium nach eigenen Angaben vom Mittwoch um 5 bis 10 Euro erhöhen.

Der Bundesrat wird voraussichtlich am Freitag einen von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) erarbeiteten neuen Bußgeldkatalog beschließen. Der neue Katalog könnte dann, falls das Ministerium die Änderungswünsche der Länderkammer übernimmt, am 1. April in Kraft treten. Allein das Land Schleswig-Holstein setzte sich gestern noch für eine Verschiebung der Abstimmung ein.

Nach dem neuen Katalog wird auch das Radeln auf der linken Fahrbahn und das Nichtbenutzen eines ausgeschilderten Radweges um jeweils 5 Euro teurer werden: Hier sollen künftig 15 bis 40 Euro oder 20 bis 35 Euro zu zahlen sein. Auch das Bußgeld für Radeln in der Fußgängerzone soll auf 15 bis 30 Euro steigen und das für Fahren ohne Licht auf 20 Euro. Eine Fahrt gegen die Einbahnstraßenrichtung wird künftig 20 bis 35 Euro kosten.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) spricht von einer „maßvollen Anpassung“. Die betroffenen Verwarnungsgelder seien seit 1989 nicht gestiegen. „Gegen eine maßvolle Erhöhung kann man sich daher nicht aussprechen“, sagte ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn. Es handele sich vor allem um eine Anpassung der Bußgelder an den Kaufkraftverlust der vergangenen Jahrzehnte. Zudem würden mit dem neuen Bußgeldkatalog auch zahlreiche Verstöße von Autofahrern zu Lasten von Radfahrern teurer. Der ADFC-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern dagegen bezeichnete das Vorhaben als „ungeeignete Maßnahme“ für mehr Verkehrssicherheit. Für Regelverstöße gebe es meist „gute Gründe und anderen Handlungsbedarf“ als höhere Bußgelder.

Für die Anhebung gebe es keine Rechtfertigung, sagte auch Anja Hänel, Sprecherin des Verkehrsclubs Deutschland (VCD). Natürlich müssten auch Verstöße von Radfahrern betraft werden. Radler würden durch Missachtung von Regeln aber vor allem sich selbst gefährden. „Zudem gehen viele Verstöße von Radfahrern auch auf Mängel der Infrastruktur, auf das Fehlen gut befahrbarer Radwege zurück“, sagte sie. JÜRGEN VOGES