Schule ohne Mädchen ist zulässig

JUSTIZ Initiative für Jungengymnasium in Brandenburg hat am Bundesverwaltungsgericht Erfolg. Die Nähe zum katholischen Orden Opus Dei spielte für die Urteilsfindung keine Rolle

FREIBURG taz | Reine Jungenschulen verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Dies entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es gebe keine Verfassungspflicht zum koedukativen Unterricht, bei dem Jungs und Mädchen gemeinsam beschult werden, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Konkret ging es um den Antrag einer Elterninitiative, die in Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam ein reines Jungengymnasium errichten will. Begründung: Dort könnten Jungen besser gefördert werden als in einer gemischten Einrichtung. Die Privatschule soll einmal 300 Schüler haben, sie wurde jedoch zunächst vom Land Brandenburg nicht genehmigt.

Das Land argumentierte, das Verfassungsgebot zur Förderung der Gleichberechtigung könne nur in gemischten Schulen verwirklicht werden. Die Gleichberechtigung müsse im schulischen Alltag „verinnerlicht“ werden. Außerdem stelle es eine Benachteiligung von Mädchen dar, wenn sie eine bestimmte Schule gar nicht besuchen können.

Diese Argumentation lehnte das Bundesverwaltungsgericht nun ab und bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Die Koedukation sei kein Erziehungsziel, sondern eine Erziehungsmethode. Das Erziehungsziel – nämlich die Gleichberechtigung der Geschlechter – könne auch an einer reinen Jungenschule vermittelt werden. Privatschulen hätten einen im Grundgesetz verbürgten großen Freiraum bei der Wahl ihrer pädagogischen Methoden.

Die Elterninitiative hat damit aber noch keinen Anspruch auf Genehmigung, sondern muss nun beim Land einen neuen Antrag einreichen. Das Land prüft dann, ob ein ausreichendes Gebäude vorhanden ist, qualifizierte Lehrer und genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und nach welchem Lehrplan unterrichtet werden soll. Dabei will Bildungsministerin Martina Münch (SPD) auch ein besonderes Augenmerk auf die Vermittlung der Gleichberechtigung legen.

Die Elterninitiative steht der erzkonservativen katholischen Organisation Opus Dei nahe, was vor Gericht aber keine Rolle spielte. „Unsere Forderung nach Koedukation war auch nicht vorgeschoben“, betonte ein Sprecher des Potsdamer Bildungsministeriums. (Az.: 3 B 24.09)

CHRISTIAN RATH