Härtere Strafen und "Warnschussarrest": Innenminister der Union folgen Koch

Ausländische Delinquenten sollen leichter abgeschoben werden können, junge Straftäter nach Erwachsenenrecht verurteilt werden - darauf einigen sich die Landesinnenminister der Union.

"Warnschussarrest" und Abschiebung - das fällt der Union zu jungen Straftätern ein. Bild: dpa

WIESBADEN taz Die Länderinnenminister der Union verständigten sich auf einer Tagung in Wiesbaden in einem am Freitag verabschiedetes "Eckpunktepapier" auf ein härteres Vorgehen gegen gewalttätige Jugendliche. Wie schon die Justizminister auf ihrer Konferenz zu Wochenbeginn fordern die Innenminister der CDU/CSU, die Maximalstrafe im Jugendstrafrecht von bislang 10 auf 15 Jahre Haft zu erhöhen. Für Heranwachsende soll zudem "im Regelfall" das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen. Außerdem soll es einen "Warnschussarrest" für jugendliche Delinquenten geben, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden. Und Fahrverbote müssten von den Jugendrichtern nicht mehr nur bei Verkehrsdelikten angeordnet werden können. Es brauche "Gegenmaßnahmen mit spürbarer Wirkung", sagte der hessische Innenminister Volker Bouffier. Junge ausländische Straftäter sollen schon nach der Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr abgeschoben werden. Bislang ist das erst bei einer dreijährigen Haftstrafe möglich.

Eine "gemeinsame Erklärung" zum Thema haben auch die Justizminister der SPD aus Bund und Ländern vorgelegt. Man wolle "hart gegen Kriminalität vorgehen", vor allem aber müssten deren Ursachen "konsequent bekämpft" werden, heißt es darin. Die Vorschläge der Union taugten dazu nicht. Sie sei sich mit Kriminologen und Jugendstrafrechtsexperten darin einig, dass die Anhebung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht "keinerlei Abschreckungswirkung" entfalte, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Gänzlich untauglich" sei zudem die von der Union geforderte Anwendung des Erwachsenenstrafrechts. Hier fehle jeder Bezug zur Praxis der Jugendgerichte, die Wert auf ein "differenziertes Sanktionssystem" legten. Sinnvoll sei es hingegen, junge Menschen früh zu fördern und dafür zu sorgen, dass sie in stabilen Verhältnissen aufwüchsen.

Unterdessen wehrt sich der Hessische Richterbund gegen den Vorwurf von Roland Koch (CDU), dass die Jugendgerichte in Hessen zu langsam arbeiteten würden. Koch selbst trage als Ministerpräsident die Schuld daran, dass Hessen bei der Verfahrensdauer im Ländervergleich so schlecht dastehe. Schließlich seien von Koch im Rahmen der "Operation sichere Zukunft" 120 Richter- und Staatsanwaltsstellen gestrichen worden. Koch habe "die Justiz geplündert" und dürfe sich jetzt nicht darüber wundern, dass es bei der Abarbeitung der Verfahren zu Verzögerungen komme, sagte der Vorsitzende des Hessischen Richterbundes, Ingolf Tiefmann, der Frankfurter Rundschau.

Der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) führt die überproportional lange Dauer von Jugendstrafverfahren in Hessen auf die hohen Fallzahlen und die "besondere Klientel der Gerichte in der Rhein-Main-Region" zurück. Dort seien mehr schwerwiegendere Delikte als etwa in Nordhessen juristisch aufzuarbeiten und die Täterstrukturen oft "komplex". Dennoch will der Minister die Jugendgerichte unter Zeitdruck setzen. Jetzt müssten "gesetzliche Fristen" für die Abwicklung von Strafverfahren her, sagte Banzer. In anderen Ballungsräumen dauern die Verfahren der Jugendgerichtsbarkeit auch ohne eine solche Fristenvorgabe im Durchschnitt nur halb so lang wie in Hessen.

Am Freitag erreichte die gegenwärtige Debatte einen neuen Höhepunkt. "Ich glaube, dass Roland Koch ja eigentlich von Herzen froh war, dass dieser schreckliche Vorfall in München in der U-Bahn passiert ist", sagte SPD-Fraktionschef Peter Struck im Deutschlandfunk. Er frage sich, ob Koch das Thema auch in dieser Form aufgegriffen hätte, wenn es sich bei den Tätern um deutsche Jugendliche gehandelt hätte. Eine von der CDU wegen dieser Kritik geforderte Entschuldigung lehnte Struck mit den Worten ab: "Die kann mich mal."

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