Springer enteignet!

Einstweilige Verfügung: Springer stoppt aktuellen taz-Werbespot

Die taz wird den Stopp ihres Kinospots durch die Axel Springer Verlag AG nicht hinnehmen. „Wir sehen keine Rechtsverletzung“, sagte taz-Geschäftsführer Karl-Heinz Ruch. Die Axel Springer Verlag AG hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt, die der taz verbietet, den aktuellen Kinospot bis zur gerichtlichen Klärung weiter zu zeigen. „Wir werden gegen diese einstweilige Verfügung selbstverständlich Rechtsmittel einlegen“, erklärte Ruch.

Der Kinospot erzählt die Geschichte eines Bild-Lesers, den sein Stammkioskbesitzer dadurch entsetzt, dass er ihm statt seiner Bild die taz anbietet. Der Kioskbesitzer hat sich aber nur einen Scherz erlaubt – und holt dann die Bild unter seinem Kiosktresen hervor. In einem zweiten kurzen Werbespot verlangt der Bild-Leser eine taz – und lacht dann seinen irritierten Kioskbesitzer aus, weil er diesmal ihn aufs Glatteis geführt hat. Die Axel Springer Verlag AG sieht darin „rufausbeutende“ vergleichende Werbung. Bild-Leser würden mit diesem Kinospot „in einer Weise herabgesetzt und herabgewürdigt, die wir nicht akzeptieren können“, erklärte ein Springer-Sprecher. „Wenn man einen Werbefilm dreht, der an einem Kiosk in Deutschland spielt, dann springt einem selbstverständlich immer die Bild-Zeitung vor die Linse“, entgegnet taz-Geschäftsführer Ruch. Das lasse sich gar nicht vermeiden, wenn der Spot „ein bisschen Wirklichkeit zeigen soll“. Der taz-Werbefilm war am 15. September dieses Jahres mit 200 Kopien bundesweit angelaufen.

Der Streit um den Werbefilm ist nicht die erste gerichtliche Auseinandersetzung zwischen taz und Springer: So hatte die taz 2002/2003 den spektakulären Penis-Prozess um Schmerzensgeld gewonnen. Damals hatte Bild-Chefredakteur Kai Diekmann auf 30.000 Euro Schmerzensgeld geklagt, weil die taz auf ihrer Satire-Seite „Die Wahrheit“ dem Bild-Chefredakteur eine angeblich gescheiterte Penisverlängerung angedichtet hatte.