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StreikratgeberAlle Räder stehen still - was nun?

4 Fragen und Antworten zum Ausstand bei Bahn und öffentlichem Dienst.

Annulliert ist womöglich auch der Job - wenn der Arbeitnehmer wegen Streiks bei Bussen und Bahnen nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheint. : dpa

Welche Rechte habe ich, wenn mein Zug nicht kommt oder sich verspätet?

Am Streiktag gültige Fahrkarten, die wegen eines Ausstands nicht genutzt werden können, erstattet die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben gebührenfrei. Wer streikbedingt seinen Anschlusszug verpasst, kann mit dem nächsten, gegebenenfalls höherwertigen Zug weiterfahren. In diesem Fall wird auch die Zugbindung bei Fahrscheinen aufgehoben. Wer seine Bahm-Reise abbrechen muss, kann kostenfrei zum Ausgangsbahnhof zurückfahren und bekommt den Fahrpreis erstattet.

Droht mir die Kündigung, wenn ich nicht zur Arbeit komme?

Arbeitnehmer müssten bei einem Streik alles Zumutbare unternehmen, um pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen, erklärt Michael Eckert, Heidelberger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dazu gehört mit dem Fahrrad zu fahren oder Fahrgemeinschaften zu bilden." Wer trotz solcher Möglichkeiten zu spät oder gar nicht zur Arbeit erscheine, könne vom Chef abgemahnt und bei vorherigen Verfehlungen auch gekündigt werden, warnt das Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltsvereins. Das gelte insbesondere bei angekündigten Streiks. Eckert rät, den Chef möglichst schnell über eine Verspätung oder wahrscheinliches Fehlen zu informieren. "Meist kann man ausgefallene Stunden problemlos mit Überstunden oder flexibler Arbeitszeit verrechnen, oder für den Streiktag einen Urlaubstag vereinbaren."

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug annulliert wird?

Wird ein Flug streikbedingt gestrichen, muss die Airline per Ersatzflug befördern, erklärt die bayerische Verbraucherzentrale. Das gebiete die neue EU-Richtlinie für Fluggastrechte. Frustrierte Fluggäste, die nicht länger auf einen Ersatzflug warten mögen, dürften bei der Annullierung ihres Fluges aber auch vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.

Was bekommen eigentlich die Streikenden?

Das von Gewerkschaften gezahlte Streikgeld berechnet sich in der Regel aus der Länge der Mitgliedschaft und der Höhe der gezahlten Beiträge. Wer zum Beispiel mindestens ein Jahr Verdi-Mitglied war, bekommt pro Streiktag das 2,5-fache seines Monatsbeitrages. Dieser beträgt ein Prozent des Brutto-Gehalts. Ein Verdi-Streikender, der 2000 Euro brutto verdient, bekommt also 50 Euro pro Streiktag.

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