Schadenersatzklage gegen Deutsche Bank: Hagen bleibt auf Wettschulden sitzen

Von riskanten Finanzprodukten lässt man besser die Finger, denn manchmal verliert man auch. Und nicht immer ist das die Schuld der Bankberater.

Vielleicht wäre das Geld der Stadt Hagen hier besser angelegt gewesen Bild: dpa

KÖLN taz Die Stadt Hagen bleibt offenbar auf ihren Zinswettverlusten sitzen. Die 47 Millionen Euro schwere Schadenersatzklage der Kommune gegen die Deutsche Bank wies das Landgericht Wuppertal am Mittwoch ab. Anders als von der Stadt behauptet, sei die Beratung des Kreditinstituts über das von ihm angebotene hochriskante Derivatgeschäft ausreichend gewesen, befand die 3. Zivilkammer. Der Klage einer städtischen Tochtergesellschaft gab sie allerdings statt. An sie muss die Bank eine Million Euro zurückzahlen. Außerdem kann sie nun keine Zahlungen mehr von der Gesellschaft verlangen.

In dem Rechtsstreit ging es um Finanzprodukte, bei denen de facto zwei Parteien gegeneinander wetten, wie sich die Zinssätze für Zwei-Jahres-Kredite und für Zehn-Jahres-Kredite entwickeln. Je größer der Abstand zwischen ihnen ist, desto besser für die Kommune. Je kleiner er ist, desto schlechter. Wie andere deutsche Städte hatte Hagen 2004 und 2005 die umstrittenen Geschäfte abgeschlossen, um seine Zinslasten zu senken. Das Dumme: In den letzten Jahren ist der Abstand immer weiter geschrumpft, zeitweise lagen sogar beide Zinssätze auf gleicher Höhe. Insgesamt sollen bis zu 200 Kommunen und bis zu 500 Firmen mit solchen Geschäften Geld verloren haben. Das hochverschuldete Hagen, das bis 2010 mit einem maximaler Verlust von über 50 Millionen Euro rechnen muss, fühlte sich übers Ohr gehauen: Die Stadt sei von der Bank nicht ausreichend über die Risiken informiert worden.

Dieser Auffassung schlossen sich die Wuppertaler Richter nicht an: "Die Stadt war eine auch im Bereich sogenannter Derivatgeschäfte sehr erfahrene und professionelle Kundin", hieß es in einer Gerichtsmitteilung. Als solche sei sie in der Lage gewesen, alleine schon aus den ihr überlassenen schriftlichen Unterlagen die Risiken einzuschätzen. Auch habe die Beweisaufnahme ergeben, dass die Risiken durch die Bankberater nicht verharmlost worden seien. "Die Mitarbeiter der Stadt wussten, was sie taten", sagte Richterin Katja Groß.

Anders verhalte es sich hingegen bei der Hagener Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung (GIV). Das städtische Tochterunternehmen, das erheblich weniger Erfahrungen gesammelt und vor allem zuvor noch keine rein spekulativen Geschäfte getätigt gehabt habe, sei vom Abschluss der Stadt "quasi mitgerissen" worden. In diesem Fall habe deshalb der Bank "eine besondere Beratungspflicht oblegen, die sie nicht erfüllt hat". Deswegen gaben die Richter der Klage der GIV statt.

Zugleich stellte das Gericht in seinem Urteil, gegen das Berufung möglich ist, aber fest, dass die abgeschlossenen Zinsgeschäfte grundsätzlich wirksam waren. Sie seien auch nicht sittenwidrig gewesen, da die Kommune und ihr Tochterunternehmen "eine reelle Gewinnchance" gehabt hätten - trotz einer ungleichen Risikoverteilung zu ihren Lasten.

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