Tariftreue

Das nordrhein-westfälische Tariftreuegesetz sieht vor, dass Kreise, Städte und Gemeinden Bau- und Dienstleistungsaufträge über 10.000 Euro nur an Betriebe vergeben, die sich verpflichten, ihrer Belegschaft die gültigen Tariflöhne zu zahlen.Wenn Bewerber für öffentliche Aufträge über 50.000 Euro ihre Leistung um mehr als zehn Prozent billiger anbieten als ihre Konkurrenz, sind die Kommunen verpflichtet, deren Arbeitsweise zu überprüfen. Verstöße werden mit Bußgeld sanktioniert.Ein ähnliches Gesetz gibt es bislang nur in Bayern. MIB