Größere Zimmer, mehr Besuch und ein Herd

REFORM Hamburg passt die Unterbringung ehemaliger Strafgefangener Karlsruher Urteil an

Sicherungsverwahrte werden in Hamburg künftig unter besseren Bedingungen untergebracht. Das ist der Kern eines am Dienstag vom Hamburger SPD-Senat beschlossenen Gesetzes zur Sicherungsverwahrung. Die Landesregierung setzt damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten im Mai 2011 beanstandet, dass sich die Unterbringung von Sicherungsverwahrten zu wenig von den Haftbedingungen Strafgefangener unterscheide.

Damit die Neuregelung zum 1. Juni in Kraft treten kann, muss nun noch die Bürgerschaft zustimmen. Der Gesetzentwurf sieht größere Zimmer mit abgetrenntem Sanitärbereich, mehr Einkaufsmöglichkeiten und häufigere Besuchszeiten vor. Außerdem sollen die Verwahrten sich selbst verpflegen und für sich kochen können. Zudem soll es umfangreichere Therapie-Angebote geben. „Das Ziel ist, die Bevölkerung wirksam vor weiteren Straftaten zu schützen“, sagte Justizstaatsrat Ralf Kleindiek.

In der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel gibt es seit Anfang 2011 eine neue Abteilung mit 31 Plätzen für Sicherungsverwahrte. Davon sind nach Angaben der Justizbehörde derzeit 13 belegt.

Künftig sollen auch bis zu elf Sicherungsverwahrte aus Schleswig-Holstein in Fuhlsbüttel untergebracht werden. Die CDU kritisierte, der Senat habe sich mit der Umsetzung der Karlsruher Vorgaben so viel Zeit gelassen, dass für das Parlament nun nur noch „wenig Beratungszeit übrig“ bliebe.  MAC