Erstmals Urteil gegen Blogger: Knast wegen Putin-Kritik
In Russland wurde erstmals ein Blogger wegen Kritik an Putin im Internet zu einer Haftstrafe verurteilt. Experten befürchten, dass nun weitere folgen.
Erstmals ist in Russland wegen einer Putin-kritischen Veröffentlichung im Internet eine Haftstrafe verhängt worden. Ein Regionalgericht in der Stadt Barnaul verurteilte diese Woche einen Blogger wegen "Aufwiegelung zu ethnischem und religiösem Hass" sowie der "öffentlichen Verunglimpfung eines Vertreters der Staatsmacht" zu einem Jahr Straflager.
Im Herbst 2006 hatte der Beschuldigte mit dem Namen Alexander (der Nachname ist nicht bekannt) eine Internetseite eingerichtet, die unter anderem den damaligen Staatspräsidenten und heutigen Regierungschef Wladimir Putin in Skinheadkleidung zeigt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei zudem rechtsextreme Symbole wie ein Hakenkreuz aus Birkenrinde, Exemplare der verbotenen nationalistischen Zeitung Limonka sowie Videokassetten. Dort ist besagter Alexander in einem Wald beim Nahkampftraining mit anderen Skinheads zu sehen. Der Verurteilte ist außerdem Mitglied der rechten Gruppierung "Russische Nation" und war schon einmal wegen der Teilnahme an einer verbotenen Kundgebung festgenommen worden.
In der Vergangenenheit waren wiederholt Schuldsprüche wegen Extremismus ergangen, jedoch hatten die Beklagten stets nur Geld- oder Bewährungsstrafen erhalten. So lautete das Urteil im Falle eines Mitglieds der nationalbolschewistischen Partei in Krasnojarsk wegen Beleidigung Putins im Internet 2005 auf sechs Monate gemeinnützige Arbeit. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung und Zerstörung des Computers an. Für die Veröffentlichung eines Artikels unter der Überschrift "Putin - das Phallussymbol Russlands" verurteilte ein Jahr später ein Gericht in Ivanowo den Chefredakteur der Internetzeitung Kursiv, Wladimir Rachmankow, zu einer Geldstrafe von umgerechnet rund 1.100 Euro.
Roman Lejbow, im Exil lebender und an der Universität Tartu in Estland lehrender Professor für Slawistik, hält das jüngste Urteil für höchst problematisch. Denn unabhängig vom rechtsextremen Hintergrund im aktuellen Fall sei jetzt zu befürchten, dass in Russland Leute auch wegen ihrer Meinungsäußerungen im Internet vermehrt zu Haftstrafen verurteilt würden.
Auch Anton Nosik, Exchef der Blogger-Vereinigung "Sup", spart nicht mit Kritik. Mit diesem Urteil habe die Staatsmacht wieder einmal eine klare Warnung an alle diejenigen ausgesandt, die sie kritisieren. Es sei schon merkmürdig, zitiert die russische Internetnachrichtenseite CNews Nosik weiter. Wer Mitglied einer extremistischen Gruppe sei, werde nicht zur Verantwortung gezogen. Das passiere nur mit jemandem, der ein entsprechendes Computerprogramm habe und den Präsidenten dann im Internet persönlich beleidige.
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