Volksabstimmungen in der Schweiz: Almrausch bleibt illegal

Legalisierung von Cannabis nein, zur Unverjährbarkeit von Pädophilie ja.

GENF epd/dpa/taz Die Schweizer lehnen eine Straffreiheit für Konsum, Verkauf und Erwerb von Cannabis eindeutig ab. Rund 66 Prozent der teilnehmenden Stimmberechtigten votierten am Sonntag bei einer Volksabstimmung gegen einen entsprechenden Vorschlag der privaten Hanfinitiative. Eine Mehrheit konnte die in keinem einzigen Kanton erzielen; mit 44 Prozent fiel die Zustimmung im Kanton Basel-Stadt noch am größten aus.

Die Befürworter der Liberalisierung hatten auf mögliche Steuereinnahmen verwiesen und argumentiert, dass durch die Freigabe des Cannabiskonsums die Drogenkriminalität eingedämmt werden könne. Die Konsumenten von Hanfprodukten würden nicht mehr an den Rand gedrängt. Den Verkauf des Stoffs an Jugendliche wollte man allerdings weiter geahndet wissen.

Linke Parteien und die Grünen hatten die Liberalisierungsinitiative unterstützt. Die Regierung und die Mehrheit des Parlaments sowie rechte Parteien lehnten die Entkriminalisierung ab. Die erfolgreiche Schweizer Politik zur Eindämmung des Drogenkonsums würde durch eine Cannabis-Freigabe gefährdet, argumentierte die Regierung. Zudem befürchtete das Kabinett einen Hanftourismus.

In einer weiteren Volksabstimmung votierte eine knappe Mehrheit von 51,9 Prozent für die "Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern". Dieses Ergebnis gilt als Überraschung, da sich sowohl die Regierung als auch das Parlament aus juristischen Gründen dagegen ausgesprochen hatten. Bisher kennt die Schweiz Unverjährbarkeit nur bei Verbrechen gegen die Menschheit und Völkermord.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.