10 Jahre Abschiebeknast Grünau

Im November 1995 wurde im ehemaligen DDR-Frauengefängnis Köpenick ein Polizeigewahrsam eingerichtet. Dort werden Flüchtlinge bis zu ihrer Abschiebung festgehalten. Damit soll verhindert werden, dass sie sich der Ausweisung entziehen. Polizeigewahrsam ist kein Strafvollzug, doch die Bedingungen für die Menschen sind mit denen in einem Gefängnis zu vergleichen. Die Inhaftierten haben kaum Kontakt zur Außenwelt, werden in Sammelzellen mit vergitterten Fenstern untergebracht. Im Gegensatz zum Strafvollzug müssen Flüchtlinge ihren Aufenthalt im Gewahrsam sowie die Abschiebung selbst zahlen.Der Polizeigewahrsam machte in den vergangenen Jahren immer wieder Schlagzeilen: Selbstmordversuche, schlechte medizinische Versorgung, Hungerstreiks und der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs wurden gemeldet. Ein aktueller Fall stellt den Polizeigewahrsam erneut in Frage: Am 1. November gab der Flüchtlingsrat Berlin e.V. bekannt, dass ein 46-jähriger Franzose zwei Wochen unrechtmäßig inhaftiert wurde. Die Ausländerbehörde hatte ihn als „gefährlichen Straftäter eingestuft“ und die Abschiebehaft angeordnet, als der Franzose aus dem Strafvollzug entlassen wurde. Dort hatte er eine Freiheitsstrafe wegen Diebstahls verbüßt. Am 28. Oktober stellte dann das Verwaltungsgericht Berlin klar, dass der Betroffene nicht abgeschoben werden darf, weil er als EU-Bürger „freizügigkeitsberechtigt“ ist: „Für das Land Berlin ist es peinlich, dass eine solche Selbstverständlichkeit gerichtlich festgestellt werden muss“, erklärte der Anwalt des Betroffenen. TS