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Kommentar LohngerechtigkeitDie Verfassung ernst nehmen

Heide Oestreich
Kommentar von Heide Oestreich

Lohnungerechtigkeiten lassen sich nicht per Gesetz im Handstreich lösen. Aber von der Schröder-Ära bis heute zeigt sich, dass "freiwillige Vereinbarungen" mit der Wirtschaft nicht helfen.

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Heide Oestreich
Inlandsredakteurin
Jahrgang 1968, ist seit langem Redakteurin für Geschlechterpolitik in der taz und im kulturradio vom RBB. Von ihr erschien unter anderem das Buch „Der Kopftuchstreit. Das Abendland und ein Quadratmeter Islam“. 2009 wurde sie mit dem Preis „Der lange Atem“ des Journalistenverbands Berlin Brandenburg für die Berichterstattung über Geschlechterstereotype ausgezeichnet.
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4 Kommentare

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  • A
    archimedes

    @ epikur: besonders das wort "gleichermaßen" macht deinen beitrag fast unerträglich pauschal und nichtssagend.

     

    (vielleicht doch nicht nur wasser und brot in einsamen gärten mit einigen freundInnen genießen, sondern mal die realität draußen genauer anschauen?!)

  • E
    epikur

    Frauen sind eben Opfer und Männer die Täter. Zumindest nach der feministischen Ideologie. In Wahrheit sind Männer wie Frauen gleichermaßen Opfer UND Täter, das gilt für die Bezahlung, die häusliche Gewalt, Scheidungs- Unterhalts- und Sorgerechtskonflikte, dem Bildungssystem, der Medienpropaganda und vielem anderem. Mehr dazu hier:

     

    http://www.zeitgeistlos.de/moralfinger/maennerklischees02.html

  • A
    archimedes

    Ich stimme Heide Oestreich durchaus weitgehend zu, aber vom Prizip der Gleichbehandlung sind wir noch kilometerweit entfernt, solange wir nicht ernsthaft darüber diskutieren, weshalb zunächst einmal 1 Stunde Arbeit nicht tatsächlich genauso entlohnt wird, wie 1 Stunde anderer Arbeit, also z.B. 1 Stunde Müllabfuhrarbeit genaus so wie 1 Stunde Oberarzttätigkeit (n.b: Ärzte, die aus Prestigegründen ihren Beruf gewählt haben, sind entbehrlich und z.T. sogar gefährlich).

     

    Ausbildung z.B. Studium kann hierbei übrigens auch als Arbeitszeit behandelt werden, womit z.B. das Schein-Argument entfällt, wegen der längern Ausbildungszeiten würden AkademikerInnen "mehr bekommen müssen", wie es oft heißt.

     

    Ungleichbehandlung kann gerechtfertigt sein, wenn jmd. wegen Krankheit oder anderen Gründen benachteiligt ist, so dass sie/er deshalb höhere Ausgaben hat, um die selben 'Capabilities' (vgl. A. Sen, M. Nussbaum et al.) zu haben. Da könnte aber dann der Staat unterstützend einspringen.

     

    Ausgangspunkt könnte also trotzdem zuerst einmal wirklich "gleicher Lohn für gleiche Arbeitszeit" sein,

    nicht diese bürgerlichen Fortsetzungen des Feudalismus, die sogar von den allermeisten Feministinnen nicht erkannt und/oder (bewusst und/oder unbewusst) akzeptiert werden.

  • F
    Fragender

    "...dass Frauen nur gut drei Viertel des Lohnes der Männer verdienen..."

     

    Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen:

     

    1. - Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 285 vom 13.07.2006

    „Aus dem geschlechterspezifischen Verdienstabstand kann nicht geschlossen werden, dass Frauen im gleichen Unternehmen für die gleiche Tätigkeit anders bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen. Die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern lassen sich vielmehr durch Unterschiede in der männlichen und weiblichen Arbeitnehmerstruktur erklären. Diese sind beispielsweise gekennzeichnet durch Unterschiede im Anforderungsniveau, der Verteilung auf besser und schlechter bezahlte Wirtschaftszweige, der Größe der Unternehmen, der Zahl der Berufsjahre, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und des Ausbildungsniveaus.“

     

    - BMFSJF:

    „Die in der Rede vom 8. März 2007 enthaltene Aussage von Frau Ministerin von der Leyen, dass ‚Frauen noch immer nur 77 % des männlichen Einkommens verdienen, wohlbemerkt für gleiche Arbeit’ ist daher in dieser Form nicht richtig und missverständlich, auch wenn er sich in den Medien oft so oder ähnlich findet.“

     

    - Renate Schmidt im Tagesschau-Chat am 3.6.2003

    „Frauen verdienen ja nicht weniger: bei gleicher Tätigkeit, gleicher Qualifikation und gleicher Berufserfahrung wird es sehr schwer nachzuweisen sein, dass es tatsächlich in nennenswertem Umfang (von Einzelfällen abgesehen) eine ungleiche Bezahlung gibt. ... Ansonsten ist Lohndiskriminierung auch heute schon bei uns verboten. Und jede Frau hat die besten Chancen, eine Klage zu gewinnen, wenn es eine ungleiche Bezahlung bei sonst gleichen Voraussetzungen gibt.“

     

    Was also soll die Wiederholung des Unrichtigen? Mangelnde Reflektionsfähigkeit der Autor/innen? Oder bewußte Manipulation?