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Grundsicherung für Kinder - ein Optionsmodell
Mit dem Ziel der Vermeidung von Kinderarmut
und zur Schaffung von Anreizen zur Arbeitsaufnahme von Eltern
Kurzkonzept und Diskussionsbeitrag für die interessierte Öffentlichkeit
und die Entscheidungsträger in den Ministerien
Das derzeitige System der Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitslose und Geringverdiener ist in seinen Wirkungen – wie inzwischen fast allgemein anerkannt wird – nicht optimal.
In Abhängigkeit von den jeweils gegebenen Bedingungen des Arbeitsmarkts greift das Prinzip des Forderns und Förderns oft nicht.
In Bundesländern wie Berlin mit einem hohen Sockel von Langzeitarbeitslosigkeit oder in strukturschwachen Gebieten haben die Hartz-IV-Reformen statt eines Abbaus der Erwerbslosigkeit eher einen verfestigenden Effekt gehabt und gerade auch für Geringverdiener oder Arbeitslose mit Kindern negative Anreize zum Verbleib im Sicherungssystem geschaffen.
Die am Bedarf der jeweiligen Haushaltsgemeinschaft orientierten Transferleistungen sind gerade für Familien oft höher als potentielle Nettoverdienste aus Arbeitstätigkeiten.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um eine am Existenzminimum orientierte Grundsicherung für Kinder und um die noch ausstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgestaltung der Transferleistungen unter diesem Aspekt, muss neu entschieden werden, wie einerseits bei Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern gesichert werden kann, dass die heranwachsende Generation in menschenwürdigen und unter die Entwicklung fördernden Bedingungen leben kann und andererseits Erwerbsarbeit der Eltern wieder als gesellschaftliche Norm und innerfamiliäres Modell gefördert werden kann.
Das zur Diskussion gestellte Modell der Grundsicherung für Kinder (als im Wesentlichen einkommensunabhängiger, andere soziale Leistungen oder steuerliche Erleichterungen zusammenfassender und ersetzender Transfer in Höhe von etwa 500 € im Monat) könnte – in einem klug festgelegten Rahmen – der entscheidende Hebel sein, um neue Anreize zu setzen, die bei reduzierter Bürokratie die Arbeitsaufnahme erleichtern und gleichzeitig für die Familien das nötige Einkommen sichern würden.
Welche Effekte hätte die Grundsicherung für Kinder als Alternative zum ALG II ?
In Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder könnte die Grundsicherung ein bedeutender Teil des Familieneinkommens sein.
Ist dies wünschenswert? – Ja.
Es ist bekannt, dass in der Tendenz Familien mit Migrationshintergrund derzeit mehr Kinder gebären als deutsche Familien (s. a. Bericht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung).
Gerade dieser Umstand könnte bei einseitiger Betrachtung als Argument gegen eine „relativ großzügige“ Kindergrundsicherung ins Feld geführt werden: kinderreiche Familien, die heute fast zwangsläufig mit Erwerbslosigkeit, Bildungsferne, mangelnder Integration etc. in Verbindung gebracht werden, könnten ihren Lebensunterhalt allein dadurch sichern, dass die Frauen vier oder fünf Kinder in die Welt setzen.
Der Anreiz zum Gebären von Kindern würde erhöht, ohne gleichzeitig Anreize zur Arbeitsaufnahme zu setzen.
Bei einer vernünftigen Ausgestaltung der Bedingungen für die Inanspruchnahme der Kindergrundsicherung kann und muss der Akzent so gesetzt werden, dass die Kindergrundsicherung nur dann gewährt wird, wenn die Eltern ihr eigenes Existenzminimum selbst verdienen. Das entspricht der Logik des Förderns und Forderns und verhindert weitgehend, dass Eltern auf Kosten ihrer Kinder leben.
Wenn die Kindergrundsicherung ausreichend ist, die verschiedenen Bedarfe der Kinder (nicht nur Essen, Trinken, Kleidung, sondern auch den Wohnbedarf und die Freizeitgestaltung und Teilhabe an der Gesellschaft) abzudecken, dann wird es für die Eltern erheblich einfacher, ihren eigenen Bedarf durch Arbeit zu decken.
Statt der Losung einer ‚Grundsicherung für alle’ (die nur in Teilen der Bevölkerung populär ist und als groß angelegtes gesellschaftliches Experiment mit schwer vorhersehbaren Auswirkungen gelten kann) ist die Grundsicherung für Kinder ein Modell mit potentiell breiter gesellschaftlicher Akzeptanz, das zukunftsgerichtete Modell einer Gesellschaft, in der die Entscheidung für oder gegen Kinder weniger von den durch die Bedürfnisse von Kindern oft verursachten finanziellen Einschränkungen der Möglichkeiten der Eltern beeinflusst sein wird.
Die Kindergrundsicherung würde vor allem die Bevölkerungsgruppen gezielt entlasten, die in Deutschland zu wenig Anteil am gesellschaftlichen Reichtum und zu wenig Zukunftsperspektiven haben (Alleinerziehende, Geringverdiener mit Kindern, Kinderreiche).
Durch diese Form der Grundsicherung würde auch die Stigmatisierung, die Empfänger von ALG II betrifft, entfallen.
Es bleibt zu prüfen, ob dieses Modell nicht mittelfristig kostengünstiger ausfällt als die jetzigen Familienleistungen und sozialen Leistungen für Kinder (bei Anrechnung des anteiligen Wohnbedarfs für Kinder in Bedarfsgemeinschaften).
Warum sollte die Kindersicherung zunächst als Optionsmodell erprobt werden?
Weitreichende Strukturreformen können am ehesten dann gelingen, wenn sie nicht bürokratisch oktroyiert, sondern von den Betroffenen selbst aktiv gewählt werden können.
Die Kindergrundsicherung sollte daher als Option per Antrag zunächst denen offen stehen, die als Geringverdiener oder Empfänger von Transferleistungen Kinder erziehen und gleichzeitig nachweisen können, dass sie durch eigene Arbeit längerfristig mindestens 500,-€ pro Person oder mindestens 800,-€ pro zwei Personen verdienen können.
In den ersten beiden Jahren der Erziehung von Kleinkindern sollte das Familiengeld für die Mutter oder den Vater, die es in Anspruch nehmen, bis zur Höhe von 500,-€ aufgestockt werden können, da die Kindererziehung in den ersten beiden Lebensjahren als gleichwertig (in Bezug auf Erwerbsarbeit) betrachtet werden kann – s. a. das von der Regierungskoalition anvisierte Betreuungsgeld.
Beitrag von Kristine Leithold (tätig in der Sozialberatung von Migranten, Berlin)
Kristine_Leithold@yahoo.de
Für Rückfragen und Reaktionen auf meine Vorschläge bin ich Ihnen im Voraus dankbar.
Grundsicherung für Kinder - ein Optionsmodell
Mit dem Ziel der Vermeidung von Kinderarmut
und zur Schaffung von Anreizen zur Arbeitsaufnahme von Eltern
Kurzkonzept und Diskussionsbeitrag für die interessierte Öffentlichkeit
und die Entscheidungsträger in den Ministerien
Das derzeitige System der Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitslose und Geringverdiener ist in seinen Wirkungen – wie inzwischen fast allgemein anerkannt wird – nicht optimal.
In Abhängigkeit von den jeweils gegebenen Bedingungen des Arbeitsmarkts greift das Prinzip des Forderns und Förderns oft nicht.
In Bundesländern wie Berlin mit einem hohen Sockel von Langzeitarbeitslosigkeit oder in strukturschwachen Gebieten haben die Hartz-IV-Reformen statt eines Abbaus der Erwerbslosigkeit eher einen verfestigenden Effekt gehabt und gerade auch für Geringverdiener oder Arbeitslose mit Kindern negative Anreize zum Verbleib im Sicherungssystem geschaffen.
Die am Bedarf der jeweiligen Haushaltsgemeinschaft orientierten Transferleistungen sind gerade für Familien oft höher als potentielle Nettoverdienste aus Arbeitstätigkeiten.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um eine am Existenzminimum orientierte Grundsicherung für Kinder und um die noch ausstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgestaltung der Transferleistungen unter diesem Aspekt, muss neu entschieden werden, wie einerseits bei Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern gesichert werden kann, dass die heranwachsende Generation in menschenwürdigen und unter die Entwicklung fördernden Bedingungen leben kann und andererseits Erwerbsarbeit der Eltern wieder als gesellschaftliche Norm und innerfamiliäres Modell gefördert werden kann.
Das zur Diskussion gestellte Modell der Grundsicherung für Kinder (als im Wesentlichen einkommensunabhängiger, andere soziale Leistungen oder steuerliche Erleichterungen zusammenfassender und ersetzender Transfer in Höhe von etwa 500 € im Monat) könnte – in einem klug festgelegten Rahmen – der entscheidende Hebel sein, um neue Anreize zu setzen, die bei reduzierter Bürokratie die Arbeitsaufnahme erleichtern und gleichzeitig für die Familien das nötige Einkommen sichern würden.
Welche Effekte hätte die Grundsicherung für Kinder als Alternative zum ALG II ?
In Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder könnte die Grundsicherung ein bedeutender Teil des Familieneinkommens sein.
Ist dies wünschenswert? – Ja.
Es ist bekannt, dass in der Tendenz Familien mit Migrationshintergrund derzeit mehr Kinder gebären als deutsche Familien (s. a. Bericht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung).
Gerade dieser Umstand könnte bei einseitiger Betrachtung als Argument gegen eine „relativ großzügige“ Kindergrundsicherung ins Feld geführt werden: kinderreiche Familien, die heute fast zwangsläufig mit Erwerbslosigkeit, Bildungsferne, mangelnder Integration etc. in Verbindung gebracht werden, könnten ihren Lebensunterhalt allein dadurch sichern, dass die Frauen vier oder fünf Kinder in die Welt setzen.
Der Anreiz zum Gebären von Kindern würde erhöht, ohne gleichzeitig Anreize zur Arbeitsaufnahme zu setzen.
Bei einer vernünftigen Ausgestaltung der Bedingungen für die Inanspruchnahme der Kindergrundsicherung kann und muss der Akzent so gesetzt werden, dass die Kindergrundsicherung nur dann gewährt wird, wenn die Eltern ihr eigenes Existenzminimum selbst verdienen. Das entspricht der Logik des Förderns und Forderns und verhindert weitgehend, dass Eltern auf Kosten ihrer Kinder leben.
Wenn die Kindergrundsicherung ausreichend ist, die verschiedenen Bedarfe der Kinder (nicht nur Essen, Trinken, Kleidung, sondern auch den Wohnbedarf und die Freizeitgestaltung und Teilhabe an der Gesellschaft) abzudecken, dann wird es für die Eltern erheblich einfacher, ihren eigenen Bedarf durch Arbeit zu decken.
Statt der Losung einer ‚Grundsicherung für alle’ (die nur in Teilen der Bevölkerung populär ist und als groß angelegtes gesellschaftliches Experiment mit schwer vorhersehbaren Auswirkungen gelten kann) ist die Grundsicherung für Kinder ein Modell mit potentiell breiter gesellschaftlicher Akzeptanz, das zukunftsgerichtete Modell einer Gesellschaft, in der die Entscheidung für oder gegen Kinder weniger von den durch die Bedürfnisse von Kindern oft verursachten finanziellen Einschränkungen der Möglichkeiten der Eltern beeinflusst sein wird.
Die Kindergrundsicherung würde vor allem die Bevölkerungsgruppen gezielt entlasten, die in Deutschland zu wenig Anteil am gesellschaftlichen Reichtum und zu wenig Zukunftsperspektiven haben (Alleinerziehende, Geringverdiener mit Kindern, Kinderreiche).
Durch diese Form der Grundsicherung würde auch die Stigmatisierung, die Empfänger von ALG II betrifft, entfallen.
Es bleibt zu prüfen, ob dieses Modell nicht mittelfristig kostengünstiger ausfällt als die jetzigen Familienleistungen und sozialen Leistungen für Kinder (bei Anrechnung des anteiligen Wohnbedarfs für Kinder in Bedarfsgemeinschaften).
Warum sollte die Kindersicherung zunächst als Optionsmodell erprobt werden?
Weitreichende Strukturreformen können am ehesten dann gelingen, wenn sie nicht bürokratisch oktroyiert, sondern von den Betroffenen selbst aktiv gewählt werden können.
Die Kindergrundsicherung sollte daher als Option per Antrag zunächst denen offen stehen, die als Geringverdiener oder Empfänger von Transferleistungen Kinder erziehen und gleichzeitig nachweisen können, dass sie durch eigene Arbeit längerfristig mindestens 500,-€ pro Person oder mindestens 800,-€ pro zwei Personen verdienen können.
In den ersten beiden Jahren der Erziehung von Kleinkindern sollte das Familiengeld für die Mutter oder den Vater, die es in Anspruch nehmen, bis zur Höhe von 500,-€ aufgestockt werden können, da die Kindererziehung in den ersten beiden Lebensjahren als gleichwertig (in Bezug auf Erwerbsarbeit) betrachtet werden kann – s. a. das von der Regierungskoalition anvisierte Betreuungsgeld.
Beitrag von Kristine Leithold (tätig in der Sozialberatung von Migranten, Berlin)
Kristine_Leithold@yahoo.de
Für Rückfragen und Reaktionen auf meine Vorschläge bin ich Ihnen im Voraus dankbar.
500 Euro für Kinder sind nicht finanzierbar? Warum
wohl! Weil Sachen finanziert werden, die eigentlich
überflüssig sind und nur zum Selbstzweck derjenigen
dienen, die uns vormachen, dass es sie geben muss.
Wollte man hier alles aufzählen,was dieses Land sich
selbst an Bürden auferlegt, hätte man viel zu tun.
Jeder Popanz hat mittlerweile sein Dienstfahrzeug,
dazu noch die Leibwächter, die sich gegenseitig auf die Füße treten um einen Dampfplauderer zu
beschützen. Dann die Wahlkampfkosten: Wer gute
Politik macht, braucht eigentlich keine Propaganda. Es sei denn, er will seine Lügen glaubhafter an den Mann bringen. Dann die Bundespräsidenten a. D. mit voller Pension, Dienstfahrzeug auf Lebenszeit plus Arbeitszimmer.
Europaparlament, Bundesparlament, Landtag.Wer braucht das eigentlich außer den "Etablierten".-Die
Auslandskriege, die geführt werden um einen Schutzschirm um die "Titanic" zu errichten. Genau
diese Politik hat Das alte Rom betrieben. (Als dann
ein Jesus kam hat es den Rest bekommen). Man lässt
alles so wie es ist, weil der Lobbyismus zu stark ist und die Politik zu schwach.Weil es so ist
spricht man von Demokratie, aber Volksherrschaft
ist auch, wenn das einfache Volk etwas davon hat.
Gespart wird unten Geklotzt wird oben. "Es ist eben kein Geld da"?
Geistlicher Rat vom Nockherberg:
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Bruder Barnabas verweist auf 90 Jahre Räterevolution und zitiert den ersten Ministerpräsidenten Kurt Eisner, einen „bayerischen Propheten“: „Die produktive Arbeit hat sich nicht mehr nach der Finanzlage zu richten, sondern die Finanzen müssen geschaffen werden für die Herstellung produktiver Arbeit. Was notwendig ist, dafür muss Geld da sein, und wenn das Geld nicht da sein sollte, so muss das ganze System von Grund auf geändert werden. ..."
Gerade eine Zeitung wie die taz könnte sich hiervon inspirieren lassen.
Was Frau Oestreich als "schlecht gerechnet" beschreibt ist so nicht haltbar!
Wenn wir als Gesellschaft keine Kinderarmut wollen, dann müssen alle zu deren Behebung ihren Tribut zollen: mittels einer auf 21% erhöhten MwSt.
Ludwig Paul Häußner
Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen in Karlsruhe
„Boy-Sober“ heißt der Trend: Frauen bleiben alleine statt Männer zu daten. Kein Wunder, findet unsere Autorin – und preist das Single-Leben.
Kommentar Grundsicherung für Kinder: Gut gemeint, schlecht gerechnet
Solange es nicht genügend Kita- und Arbeitsplätze für Mütter gibt, will die Familienlobby arme Familien direkt finanziell unterstützen.
Rechtzeitig zum Wahlkampf fordert ein Familienbündnis ein weiteres Mal eine Kindergrundsicherung: 500 Euro für alle Kinder bis 27 Jahre. Dass auch namhafte Experten sich anschließen, hat mit Familienministerin Ursula von der Leyens bisher wenig wirksamer Familienpolitik zu tun. Dabei war ihr Ansatz nicht schlecht: Elterngeld und Kita-Ausbau sollten vor allem die Erwerbstätigkeit der Mütter fördern. Würden sie mehr verdienen, hätte die Familie mehr Geld und es gäbe weniger Kinderarmut, so das Konzept. Deshalb unterstützte die Ministerin eine sogenannte "Objektförderung" statt einer "Subjektförderung": Der Staat stellt die Infrastruktur, damit die Eltern sich anschließend selbst finanzieren können. Das bringt weniger Transferkosten und mehr Steuern.
Dummerweise funktioniert dieser Ansatz kurzfristig nicht. Und das ist es, was die Familienlobby nun antreibt: Es gibt im Moment weder die Kita- noch die Arbeitsplätze für Mütter. Deshalb drängen die Experten nun zur Subjektförderung: mehr Geld für Familien, vor allem für arme. Dabei findet auch das Bündnis Objektförderung prinzipiell richtig. Wenn die Kitas erst mal gebaut seien, dann könne die Grundsicherung wieder gesenkt werden, schlagen die Verbände vor.
Das allerdings ist eine Rechnung ohne den Wirt, also ohne die Politik. Es klingt, als könne man die Familienleistungen mal eben so umbauen: dieses Jahr so, nächstes Jahr dann wieder anders. Wer je einen Blick in die Verfassungsgerichtsurteile zum Thema Familienleistungen geworfen hat, weiß, dass es hier um heilige Kühe geht. Jeder Deut an Änderungen bringt jahrelangen Rechtsstreit mit sich. Allein die Abschaffung des Ehegattensplittings, die das Bündnis zur Finanzierung vorschlägt, ist so wohl kaum verfassungsgemäß.
Am besten wäre natürlich, man würde Subjekt- und Objektförderung gar nicht gegeneinander ausspielen, sondern einfach beides ermöglichen. Eine Grundsicherung statt des jetzigen Förderflickenteppichs ist dabei auf jeden Fall sinnvoll. 500 Euro pro Kind allerdings sind so erst mal nicht finanzierbar.
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Kommentar von
Heide Oestreich
Inlandsredakteurin
Jahrgang 1968, ist seit langem Redakteurin für Geschlechterpolitik in der taz und im kulturradio vom RBB. Von ihr erschien unter anderem das Buch „Der Kopftuchstreit. Das Abendland und ein Quadratmeter Islam“. 2009 wurde sie mit dem Preis „Der lange Atem“ des Journalistenverbands Berlin Brandenburg für die Berichterstattung über Geschlechterstereotype ausgezeichnet.