DER MIETHAI
: Das neue Mietrecht bringt für die Mieter nicht nur Gutes

■ ist Geschäftsführerin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, ☎ 040-431 39 40.

Im Frühjahr tritt das neue Mietrecht in Kraft. Für die Mieter bringt es einige Verschlechterungen, was ihre Rechte bei Modernisierungen und in Räumungsverfahren anbelangt. Bei Mieterhöhungen dürfen sie auf eine kleine Verbesserung hoffen.

Wenn der Vermieter das Haus künftig energetisch modernisieren lässt, können Mieter in den ersten drei Monaten nicht mehr die Miete mindern – auch wenn sie mit erheblichem Baulärm leben müssen und die Wohnungen mit Planen verdeckt sind. Diese Regelung beschneidet nicht nur eine Grundfeste des Mietrechts, sondern löst Streitpunkte aus: Wann genau beginnen die Bauarbeiten – wenn das Gerüst geliefert oder aufgestellt ist, der Lärm losgeht oder die Plane hängt? Und was ist, wenn es sich nicht nur um energetische Baumaßnahmen handelt, sondern andere Modernisierungen und Instandsetzungen dazukommen?

Wenn der Vermieter eine Modernisierung ankündigt, sollten sich Mieter, rechtzeitig und am besten mit der ganzen Hausgemeinschaft, beraten lassen. Denn wenn die Wohnung zeitweilig nicht bewohnt werden kann, weil gleichzeitig Bad und Küche erneuert werden, dann sollte vorgesorgt werden. So lässt sich verhindern, dass es zum unnötigen Streit über eine Mietminderung kommt und sogar dann die volle Miete gezahlt werden muss, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Dann können Mieter auch ersatzweise eine Unterkunft bekommen.

Vorteile bringt das neue Mietrecht, indem es die Länder ermächtigt, Gebiete zu bestimmen, in denen die Mieten bei bestehenden Mietverhältnissen höchstens um 15 Prozent (statt wie bisher 20 Prozent) in drei Jahren steigen dürfen. Allerdings zeigt sich, dass Hamburger Vermieter vorsorglich jetzt noch Mieterhöhungen von 20 Prozent verschicken. Es bleibt zu hoffen, dass der Senat diese Beschränkung möglichst für ganz Hamburg festlegt und nicht nur für einzelne Stadtteile. So könnte der Anstieg der Mieten zumindest etwas gebremst werden.

Details zum Mietrechtsänderungsgesetz gibt es unter www.mhmhamburg.de