Erfolge der Härtefallkommission

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 1996 eine Härtefallkommission. Sie wurde unter Rot-Grün freiwillig eingerichtet. In der Kommission sitzen unter anderem der Flüchtlingsrat, Pro Asyl, die Kirchen und Vertreter des Innenministeriums. Bis zur Einrichtung der neuen Kommission durch das Zuwanderungsgesetz – also im Zeitraum von fünf Jahren – konnten 378 AntragstellerInnen ein Bleiberecht erhalten, 597 erhielten eine Duldung. Das waren zusammen etwas mehr als 20 Prozent der Anträge, alle anderen wurden abgelehnt.

Das Zuwanderungsgesetz von 2005 überlässt es den Ländern, eine Härtefallkommission einzurichten. Im Gegensatz zur früheren NRW-Kommission hat ihr Nachfolger-Gremium jetzt die Möglichkeit, Härtefälle auch über die gesetzlichen Regelungen hinaus zu bestimmen. Seit März diesen Jahres wurden 545 Anträge bearbeitet. 26 AntragstellerInnen erhielten ein Aufenthaltsrecht innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen. Bei 86 Menschen erkannte die Komission die besondere Härte ihrer Situation an. In 79 Fällen davon sind die Ausländerbehörden der Empfehlung der Härtefallkommission gefolgt. NAW