Kommentar Europapolitik der CSU: Fast wär was passiert

Wie soll eine Aufbruchstimmung entstehen, wenn die CSU zeigt, dass sie die EU nicht gestalten, sondern nur klein halten will?

Ohne die CSU wäre der parlamentarische Sommer langweilig gewesen. Nur den Seehofer-Krawallos ist es zu verdanken, dass die Bundestagsberatung am Mittwoch über die Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag relevant ist.

Fast im Alleingang sorgten sie dafür, dass dort über mehr diskutiert wird als über eine sture Umsetzung der Minimalvorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dabei haben sie positive Akzente für die europäische Demokratie gesetzt - und diese leider mit ihrer EU-Skepsis gleich wieder konterkariert.

Einerseits hat die CSU erreicht, dass die Rechte des Bundestags auch im europapolitischen Alltag gestärkt werden. Künftig muss die Bundesregierung die Verhandlungen in Brüssel stoppen und noch einmal auf den Bundestag zugehen, wenn sie von dessen Vorgaben abweichen will. Eine bisher nicht einklagbare Vereinbarung wird damit Gesetz.

Dies könnte zu einem Aufbruchsignal werden. Also ein Signal dafür, dass die Parlamentarier sich künftig früher und intensiver mit der EU-Politik beschäftigen. Dank der so entstehenden Konflikte würden Medien mehr und früher über EU-Vorhaben berichten. Und für die Bürger würde die so ferne Europäische Union transparenter.

Andererseits: Wie soll eine Aufbruchstimmung entstehen, wenn die CSU gleichzeitig zeigt, dass sie die EU nicht gestalten, sondern nur klein halten will? Mit ihren überzogenen Forderungen nach Volksabstimmungen über den EU-Beitritt neuer Staaten oder einen Vorbehalt zum Lissabon-Vertrag hat sie sich selbst in die EU-skeptische Ecke gestellt, wo sie nur auf eine ebenso populistische Linke trifft. Am Ende des Sommers bleibt die CSU deshalb nicht als positive Überraschung in Erinnerung, sondern doch nur als das sattsam bekannte Ärgernis.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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