Zweieinhalb Jahre Haft ohne Straftat in Deutschland

GUERILLA-KAMPF Ein Kurde in Hamburg wurde erstmals nach dem neuen Paragraf 129b verurteilt

Der in Hamburg lebende Exilkurde Ali Ihsan Kitay ist vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ (Paragraf 129b StGB) zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zugleich wird er aus der Untersuchungshaft entlassen.

Das Gericht ist überzeugt, dass Kitay als Gebietsleiter von Hamburg und später auch von Bremen, Kiel und Oldenburg in den Jahren 2007 bis 2008 die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) in ihrem Guerilla-Kampf in der Türkei für das Selbstbestimmungsrecht der Kurden unterstützt hat. Eine konkrete Straftat in Deutschland wird dem 47-jährigen Kurden nicht vorgeworfen.

Das Gericht räumte ein, dass dieses Verfahren ein „Novum“ ist, da erstmals die 129b-Strafvorschrift zur Anwendung kommt. Deshalb sei „die schwierige Aufgabe gewesen, sich mit dem türkisch-kurdischen Konflikt auseinander zu setzen“, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Rühle.

Manchmal wäre beim Gericht der Eindruck entstanden, „der türkische Staat sitzt auf der Anklagebank“, wenn man sich die Menschenrechtsverletzungen in Kurdistan ansehe, sagte Rühle. „Doch die PKK hat nicht das Recht zu töten“, konterte er.

Daher habe sich das Gericht nur mit den Anschlägen der PKK und nicht mit den Menschenrechtsverletzungen der Türkei befassen müssen. Für die Urteilsfindung hatte das Gericht „nur Papier, keine Zeugen“, sagte Rühe. Das OLG sprach der PKK die Legitimation ab, Krieg zu führen. Zwar gebe es die Zusatzprotokolle zur Genfer Konvention, die einen Krieg für das Selbstbestimmungsrecht zuließen, aber „diese finden bei der PKK keine Anwendung“, so Rühle. KVA