Hells Angels: Kutten-Verbot bleibt bestehen

ROCKER Seit 30 Jahren ist es den Hells Angels verboten, ihre Kutten in der Hamburger Öffentlichkeit zu tragen. Nun beging ein Hells-Angel-Rocker eine Straftat, um das Kutten-Verbot zu kippen

Das Tragen einer Kutte mit dem Emblem des 1983 in Hamburg verbotenen Motorradclubs Hells Angels bleibt verboten. Das hat das Hamburger Landgericht entschieden. Es verurteilte den 49-jährigen Thomas K. alias „Stuttgart Tommi“ wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu 25 Tagessätzen unter Strafvorbehalt. Er muss die Strafe nur zahlen, wenn er erneut eine Straftat begeht. Denn dem Verfahren liegt eine groteske Geschichte zugrunde.

Seit dem Verbot der Hells Angels in Hamburg und Düsseldorf ist es auch verboten, die Symbole der Rockerclique öffentlich zu tragen. Zumindest in Hamburg. Erkennungsmerkmale anderer Rockergruppen wie die der Bandidos oder Red Devils fallen nicht darunter. Und auch die Embleme noch legaler Hells Angels Ortsgruppen nicht.

Thomas K. wollte nun die Probe aufs Exempel machen. Er ließ sich 2011 in seiner Jeans-Kutte mit der Aufschrift Hells Angels und dem klassischen geflügelten Totenkopf sowie dem Fantasie-Schriftzug der Ortsgruppe „Harbour City“ vor dem Hamburger Michel fotografieren. Die Kutte ähnelte sehr der Kluft des 1983 verbotenen Hamburger Hells Angels Ur-Ortsvereins.

Dann schickte Thomas K .das Foto mit Absender der Polizei. Die handelte prompt und durchsuchte seine Wohnung. Thomas K. wurde angeklagt wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Die Hells Angels wollen offenbar erreichen, dass Hamburg nach 30 Jahren keine Tabuzone mehr ist und sie wieder öffentlich ihre Kutten tragen können. „Wir wollen einfach Rechtsicherheit“, sagte Thomas K. im März 2012 vor dem Amtsgericht. Das entschied in seinem Sinne und erlaubte das Tragen von Symbolen.

Es gab einen Aufschrei bei der Polizei: „Besser könnte man den Staat nicht vorführen, es wäre eine Einladung zum Sektkorkenknallen bei den Rockern“, sagte jüngst der Vorsitzende des Bunds deutscher Kriminalbeamter André Schulz.

Das Landgericht hob das Urteil am Mittwoch auf. Auch wenn einzelne Embleme von Thomas K. abgewandelt worden seien, „war im Erscheinungsbild kein deutlicher Unterschied zu erkennen“, sagte die Richterin. „Es ist eine deutliche Distanzierung notwendig.“ K.s Anwälte kündigten Revision an.  KVA