Kommentar Bundesanwaltschaft: Eingriffe werden in Kauf genommen

Es wird wieder nach dem selben Muster vorgegangen, wie schon bei den Ermittlungen vor dem G8-Gipfel: "Wir schießen in den Busch, und sehen mal, was sich bewegt." Dabei hoffen die Ermittler auf Zufallsfunde.

Die Nachricht ist nicht überraschend: Die Bundesanwaltschaft gibt den Staatsschutz-Ermittlern das volle Programm an die Hand, um die autonome Szene vollflächig auszuspähen - über den Umweg des Tatvorwurfs "Mordversuch". Dafür ist der Anschlag auf die Lerchenwache im Hamburger Schanzenviertel ein nützliches Vehikel. Denn die Akteure sind unbekannt. Wenn sie bekannt wären, bräuchten die Fahnder nicht das ganze Repertoire der Abhör- und Überwachungstechnik.

Dabei wird wieder nach demselben Muster vorgegangen, wie schon im Jahre 2007 bei den Ermittlungen vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm: "Wir schießen in den Busch, und sehen mal, was sich bewegt." Dabei hoffen die Ermittler auf Zufallsfunde. Denn die Hamburger Staatsschützer können seit Jahren, was Farb-Attacken auf Gebäude oder Sachbeschädigungen durch Brandanschläge auf Pkw angeht, nur eine Null-Aufklärungsquote vorlegen. Da kommt die Hilfe der Generalbundesanwältin Monika Harms gerade Recht, die für ihre Rechts-Eskapaden bekannt ist.

Dabei wird billigend in Kauf genommen, dass bei vielen Unbeteiligten und ihren Kontaktpersonen in die Grundrechte eingegriffen wird, vielleicht sogar wieder Schlafzimmer belauscht werden. Auch wenn der Bundesgerichtshof später alles als rechtswidrig beurteilt - der Schaden ist nicht revidierbar.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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