Kein Freispruch nach Aktenlage

ZWEIFEL Das Landgericht Stade muss sich nun doch mit dem Todesschuss eines Rentners in den Rücken eines 16-Jährigen Einbrechers in Sittensen befassen

„Es sieht nicht danach aus, als habe er in Notwehr geschossen“

BURKHARD VONNAHME, STAATSANWALT

Der 79-Jährige Rentner Ernst B., der am 13. Dezember 2010 in Sittensen den damals 16-jährigen flüchtenden Einbrecher Labinot S. in den Rücken schoss und tötete, muss sich nun doch wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Das hat das Oberlandesgericht Celle (OLG) aufgrund einer Beschwerde der Familie entschieden, nachdem das Landgericht Stade die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte. Die Richter waren der Auffassung, der passionierte Jäger habe in Notwehr gehandelt.

Das OLG sieht es anders: Die Frage „Notwehr oder Totschlag?“ könne nicht nach Aktenlage geklärt werden, sondern nur in einem Prozess. Damit ist das Hin und Her in einer neuen Etappe. Labinot S. hatte mit vier Komplizen nach einem Tipp von seiner Stamm-Prostituierten Ernst B. in seinem Haus überfallen. Als die Alarmanlage des Tresors losging, flüchteten die Einbrecher. B. griff zur Waffe, die in einer Schublade lagerte, und schoss Labinot S. auf der Gartenterrasse in den Rücken. Die Staatsanwaltschaft Stade ging von Notwehr aus.

Nach dem Einbruchs-Prozess gegen die Mittäter, die detaillierte Angaben zum Tatverlauf machten, hegte die Staatsanwaltschaft Zweifel. „Es sieht nicht mehr danach aus, als habe er in Notwehr geschossen“, sagte der Sprecher Burkhard Vonnahme, im Mai. Es wurde Anklage erhoben, die vom Gericht abgewiesen wurde. Nun muss sich das Landgericht Stade doch mit dem Tod von Labinot S. befassen.  KVA